Volltext: LGU Jahresbericht (1999)

Verfahren nach dem Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft spielte sich 1999 langsam ein. Die LGU erhielt als beschwerdelegitimierte Organisation in diesem Jahr 13 Entscheidungen nach Naturschutzgesetz 
zugestellt. Es handelte sich dabei um die Jagdhütte Iraggell, die Zusammenlegung des Zollamtes in Ruggell, einen neuen Aussiedlerhof im Schaaner Grossriet, das Tierheim im Schaaner Grossriet, das Umspannwerk der LKW in Schaan, die Erweiterung des Neua Weiher in Triesen, den Druckbrecherschacht der Wasserversorgung Liechtensteiner Unter- land, die Strommastenumisolierung auf der Teilstrecke UW Eschen — LKW, einen provisorischen Parkplatz Vaschiel in Triesen, einen Geräteschuppen im Ruggeller Riet, eine WC-Anlage beim Pfadfinderplatz bei der oberen Burg Schellenberg, die Erdverkabelung einer Freileitung in Schaan und eine Transformatorenstation eben- falls in Schaan. In diesen 13 Fällen erhob die LGU keine Beschwerde. Problematisch ist aber nach wie vor, dass für viele Fälle, die eigentlich beurteilt werden müssten, das entsprechende Verfahren gar nicht eingeleitet wird. • 
 Eine Beschwerde zuerst an die Regierung und dann an die Verwaltungsbeschwerdeinstanz (VBI) reichte die LGU im Fall der Bewilligung von temporären Beschneiungsanlagen 
in Malbun ein. In der zweiten Jahreshälfte bewilligten die Gemeinden Triesenberg und Vaduz eine erste Etappe für die Erstellung einer Beschneiungsanlage in Malbun. Die Ge- meinde Vaduz fällte einen Entscheid nach Naturschutzgesetz. Auf diese Bewilligung hin erhob die LGU Beschwerde an die Liechtensteinische Regierung, welche die Beschwerde zurückwies. Beim vorgesehenen Projekt wurden die Spezialbestimmun- gen zu den Beschneiungsanlagen im Baugesetz, insbesondere das Verbot einer winter- lichen Wasserentnahme aus dem Malbunbach nicht eingehalten. Die Behörden waren zudem der Ansicht, dass in diesem Fall das Baugesetz das Naturschutzgesetz ausser Kraft setze. Dies verneinte dann aber die Verwaltungsbeschwerdeinstanz (VBI) und
	        

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