Volltext: LGU Jahresbericht (1999)

diese Vorarbeiten von Seiten der LGU. Sie führte eine Marktanalyse durch, organi- sierte verschiedene Diskussionsabende, erarbeitete das Marktreglement und gemein- sam mit einem PR-Büro und einem Ausschuss der ProduzentInnen den Marktauftritt, moderierte und protokollierte die zahlreichen Sitzungen und dokumentierte den Verlauf der Vorbereitungen bis Ende Januar 2000. •  Im Auftrag des Vorstands erarbeitete die Klaus Büchel Anstalt ein Gutachten zur Überarbeitung des Gesetzes über die Förderung des landwirtschaftlichen Bauwesens. Dem Vorstand ging es dabei um die klare Ausrichtung der Förderung auf das Ziel der Nachhaltigkeit und die Abstimmung mit den Zielsetzungen des Abgeltungs- und Naturschutzgesetzes. Die Grundidee des Gutachtens ist es, mit einem abgestuften Fördermodell diejenigen Entwicklungen im landwirtschaftlichen Bauwesen besser zu entgelten, die eine ökologische und tiergerechte Landwirtschaft, die Verwendung von lokalen Materialen und Alternativenergien anstreben. Ausserdem ist dem Vorstand wichtig, Aussiedlerhöfe höchstens noch "nahe am Dorfrand" zu fördern. • Im gleichen Jahr wurde das Gesetz über die Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens 
abgeändert. Es ging dabei insbesondere um Konflikte zwischen dem Naturschutz und dem Erhalt der Fläche des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens. Naturschutzmassnahmen sollten in der Landwirtschaftszone neuerdings durchgeführt werden können, ohne einen Flächen- ersatz dafür zu leisten. Die LGU vertrat dazu die Meinung, die landwirtschaftliche Nutzfläche müsse flächenmässig auch in diesem Fall vollumfänglich ersetzt werden. Das heisst, es müssten im Sinne einer umfassenden Nachhaltigkeit Rückzonierungen von übrigem Gemeindegebiet oder die Zuweisung von nicht zonierten Flächen zur Landwirtschaftszone durchgeführt werden. Zur Nachhaltigkeit gehört nämlich auch einen Grossteil der notwendigen Nahrungsmittel für die ansässige Bevölkerung
	        

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