Im Mai 1998 beschloss der Landtag das generelle Verbot für Beschneiungs- anlagen aus dem Baugesetz zu streichen. Die LGU wandte sich im Vorfeld an die Landtagsabgeordneten und machte auf die negativen Auswirkungen der Beschneiung aufmerksam. Ebenfalls machte sie darauf aufmerksam, dass offensichtlich in anderen Skigebieten weder die betriebswirtschaftliche (Banken verhalten sich seit 1996 mit Krediten, usw. zurückhaltend) noch volkswirtschaftliche (enorme Verschuldung von Berggemeinden) Rechnung stimmt. Wir sprechen uns klar für Umstrukturierungspro- gramme für den Tourismus in Malbun aus und ebenso klar gegen eine finanzielle Unterstützung von Beschneiungsanlagen durch die öffentliche Hand.