Volltext: LGU Jahresbericht (1997)

(VBI) weiter. Im November fällte dann die VBI ihren Entscheid, indem sie für Teilbereiche des Gesetzes Klarheit schaffte. So muss in Zukunft, falls es sich beim geplanten Projekt um einen Eingriff in Natur und Landschaft handelt, parallel zum oder vor dem Baubewilligungsverfahren, ein Verfahren gemäss Naturschutzgesetz ablaufen, das ebenfalls in einer Bewilligung oder allenfalls in einer Ablehnung des Gesuches mündet. Im Dezember fand eine gemeinsame Pressekonferenz der Gemeinde Vaduz und der LGU statt, an der die erarbeitete Lösung (Ersatzmass- nahmen etc.) gemeinsam vorgestellt wurde. Bei dieser ersten Beschwerde ging es im wesentlichen um den Vollzug des Naturschutzgesetzes (Abwägung, Ersatzmass- nahmen etc.) die Klärung des Verfahrens (Bewilligung, Beschwerderecht etc.) und inhaltlich um eine Magerwiese, die Teil des Naturvorrangflächeninventars ist. Sowohl bezüglich Vollzug als auch in bezug auf das Verfahren konnten mit dieser ersten Beschwerde bei weitem nicht alle Unklarheiten beseitigt werden, was eine noch intensive Arbeit aller Beteiligten (Land, Gemeinden, Nichtregierungsorgani- sationen etc.) in den nächsten Monaten bedeuten wird. Die LGU blieb bis Ende 1997 die einzige beschwerdelegitimierte Nichtregierungsorganisation. •  Zum Thema Beschwerderecht, Naturvorrangflächeninventar und generell zum Naturschutzgesetz fand im November eine Rampenlicht-Diskussion 
bei Radio L statt. Teilnehmer waren der Regierungschef Mario Frick, Bürgermeister Karlheinz Ospelt, Mario Broggi und für die LGU Regula Imhof. An dieser Diskussion ging es vor allem um den Vollzug des-Gesetzes, die vorgefallenen Ereignisse über den Sommer und die unterschiedlichen Rollen von Land, Gemeinden und Nichtregierungsorganisationen. • Das 30. Jahrestreffen der nationalen Umweltagenturen am"Centre Naturopa" in Strasbourg im Mai dieses Jahres fand erstmals zu einem konkreten
	        

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