Volltext: LGU Jahresbericht (1995)

dieser schwierigen Flächen. Die bewirtschafteten Flächen Schellenbergs, Plankens und Triesenberg stellen eine Charakteristik der Landschaft Liechtensteins dar. Vor allem in Triesenberg finden sich einige Gebiete, die in ihrer jetzigen Bewirtschaftung als Landschaftsschutzgebiete vorgeschlagen werden. Es bleibt aber die Frage wo, wie und welche Landschaft wir wollen. Parallel zu diesem Gesetz sollte interessenübergreifend ein Konzept erstellt werden, das Entwicklungsvarianten für diese schwierig zu bewirtschaftenden Flächen bei sinkendem Interesse aufzeigt. Abgeltungsgesetz Grundsätzlich begrüsst der Vorstand der LGU, dass künftig ökologische und tiergerechte Leistungen vermehrt finanziell entschädigt werden sollen. Dabei ist es notwendig, eine optimale Koordination der Landwirtschafts- und Naturschutzgesetzgebung zu erreichen (Sockelbeiträge/Bonus). Der Landwirt sollte eine einzige Anlaufstelle haben.  Befestigung 
von Wald- und Güterstrassen im Liechtensteiner Alpenraum In neuster Zeit entflammt die Diskussion um den Einsatz von Recyclingmaterial für die Befestigung von Wald- und Güterstrassen. Von Seiten der LGU sind für diesen Entscheid vorerst 3 Fragen abzuklären: I . 
Grundsatzfrage der Befestigung von Wald- und Alpenstrassen: In welchen Fällen ist sie absolut notwendig? 2. 
Soll dazu Recyclingmaterial (Auswaschung von Schadstoffen möglich) verwendet werden? 3. 
Die Subventionspraxis muss dringend überprüft und die Verantwortlichkeit geregelt werden.
	        

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