Volltext: Thronfolge

Thronrede Seiner Durchlaucht Seine Durchlaucht der Landesfürst hat 
EEE FELGE den mich gemäss Art. 54 unserer Verfas- 
Landtages am 27. März 1984 sung bevollmächtigt, den Landtag zu 
eröffnen. Die Regierung hat für diese 
Sitzungsperiode die Vorlage für eine Verfassungsänderung ausgear- 
beitet, welche die Frage der Stellvertretung regelt. Falls die vorgeschla- 
gene Verfassungsänderung angenommen wird, ist es bekanntlich der 
Wunsch des Landesfürsten, mich zu seinem Stellvertreter zu ernennen 
und sich von der aktiven Politik zurückzuziehen. Er wird zwar weiterhin 
Staatsoberhaupt bleiben, aber dennoch wird zu diesem Zeitpunkt 
einer der wichtigsten Zeitabschnitte der liechtensteinischen Geschichte 
zu Ende gehen. In den vergangenen 46 Jahren hat mein Vater die Ent- 
wicklung Liechtensteins wesentlich mitgestaltet. Ich möchte ihm und 
all den andern von Herzen danken, die beigetragen haben, zuerst am 
Überleben Liechtensteins während der Wirren des Zweiten Weltkrie- 
ges und dann an dem unglaublichen Aufschwung des Landes. 
Um die Bedeutung dieser vergangenen Jahrzehnte zu begreifen, 
genügt es, die vergangenen Jahrhunderte zu betrachten. In der langen 
Geschichte dieses Landes stand fast immer die reine Überlebensfrage 
im Vordergrund, sowohl für den Einzelmenschen wie auch für die 
Gemeinschaft. Im Unterschied zu vielen anderen Regionen kannte 
Liechtenstein keine Periode besonderen Wohlstandes und war nie ein 
politisches Zentrum, welches über seine Grenzen hinausstrahlte. 
Auch 1938 gab es keinen Anlass, auf eine Wende der liechtensteini- 
schen Geschichte zu hoffen. Das Land bot einer zahlenmässig 
beschränkten Bevölkerung ein bescheidenes Leben, aber der Bevölke- 
rungsüberschuss musste auswandern, um zu überleben. Von aussen 
war wieder einmal die Selbständigkeit Liechtensteins bedroht. 
Heute ist das alles Geschichte. Aus dem Armenhaus Europas sind wir 
das Land mit dem höchsten Lebensstandard geworden. Liechten- 
steins Selbständigkeit wird nicht mehr in Frage gestellt. In internationa- 
len Gremien können unsere Vertreter gleichberechtigt mit anderen
	        

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