Anschlussgefahren 5. Für die Selbstaufgabe-Tendenzen und für die Zollanschlüsse waren fast durchgehend wirtschaftliche Nöte, Wünsche und Ziele ausschlag gebend. 6. Der Tendenz nach wandte sich Liechtenstein anschlussuchend immer dorthin, wo die wirtschaftliche Zukunft lag oder zu liegen schien. Dies galt auch für die anschlussbereiten liechtensteinischen Nationalsoziali sten und deren Sympathisanten, soweit sie wirtschaftlich motiviert waren. 7. Von Seiten der schweizerischen Eidgenossenschaft wie von Seiten des alten und neuen Osterreich war Liechtenstein in seiner Geschichte nie wirklichen Anschlussgefahren ausgesetzt, weder im Sinne einer von dort ausgehenden Annexionsgefahr noch im Sinne einer emsthaften liechtensteinischen Tendenz zum Aufgehen in Österreich oder in der Schweiz. Anschlussgefahren für Liechtenstein gingen von süddeut schen (bayerischen) und grossdeutschen Einigungs- oder Expansions bestrebungen aus, in deren Magnetfeld das kleine Fürstentum wie Osterreich aus geschichtlichen Gründen lag. 8. Latente, dauernde Vollanschlusstendenzen - vergleichbar etwa solchen in Vorarlberg in Richtung Bayern bzw. Schwaben und vor allem nach 1919 in Richtung Schweiz - gab es in der liechtensteinischen Geschichte nicht, ausser in den Jahren nach 1938. Nie aber, auch nach 1938 nicht, wünschte ein wirklich substantieller Teil des liechtensteinischen Volkes selber einen Totalanschluss an ein Nachbarland. 9. Mit der im 19. Jahrhundert voranschreitenden Liberalisierung des Wirt schaftsverkehrs war das kleine Land in Gefahr, in wirtschaftlicher Iso lation zu ersticken. Seit 1852 bis heute - mit kurzer Unterbrechung 1919-1923 - lebt Liechtenstein mit einem Wirtschafts-Anschluss, bis 1919 mit Österreich-Ungarn, seit 1923 mit der Schweiz. Diese künd baren Zollanschluss- und weiteren Verträge schufen völkerrechtlich nur Interdependenz, faktisch aber wegen der Asymmetrie der Ver tragspartner liechtensteinische Abhängigkeit, Dependenz. Aber zu gleich war damit seit 1852 und neu seit 1923 eine wesentliche Vorausset zung gerade für die staatliche Eigenexistenz des kleinen Fürstentums geschaffen. 10. Die staatliche Selbständigkeit Liechtensteins war - mehr al s in grösseren Kleinstaaten - wegen der grossen Kleinheit des Landes ständig neu zu behaupten. Die besondere Kleinheit hat sich indes auch als wichtiger, gewissermassen «biotopischer» Schutzfaktor für Liechtensteins Fort 85