Volltext: Liechtenstein: Kleinheit und Interdependenz

Anschlussgefahren 11. Wirtschaftliche Neuorientierung: Zollanschluss an die Schweiz (1923) Die im Ersten Weltkrieg in der Wirtschaftsgemeinschaft mit Österreich erlittenen Nöte, die Nachkriegskrise mit Kroneninflation und das längere Zeit ungewisse Schicksal der Nachbarschaft stellten auch für Liechtenstein die Zukunftsfrage, wohin es sich wenden solle oder könne. Deutlich festzu­ stellen ist, dass man in dieser geschichtlichen Phase im Lande selber keines­ wegs an eine Selbstaufgabe, sondern allein an einen wirtschaftlichen Anschluss dachte - anders als etwa 1848/49 und dann ab 1938. Die Kündigung des liechtensteinisch-österreichischen Zoll- und Steuer­ vertrages im August 1919 (vom Landtag am 2. August 1919 beschlossen) hatte neben der wirtschaftlichen Bedeutung eine eminent politische Kom­ ponente: Liechtenstein bewies damit der Welt und den Ententemächten seine völkerrechtliche Selbständigkeit. Nachdem nun das Land eine Zeit­ lang als eigenes Zollgebiet fungierte und nachdem die Vorarlberger Frage versandete, fanden sich alle politischen Kräfte des Fürstentums zum Wirt- schaftsanschluss an die Schweiz zusammen.52 Mit dem 1923 geschlossenen und auf den 1. Januar 1924 in Kraft gesetz­ ten Vertrag über den «Anschluss des Fürstentums Liechtenstein an das schweizerische Zollgebiet»,53 
mit der schon 1919 der Schweiz übertragenen diplomatischen Vertretung des Landes, mit dem 1921 mit der Schweiz geschlossenen Postvertrag und mit der Übernahme der Frankenwährung erfolgte in jenen Jahren eine bis heute währende Anschliessung Liechten­ steins an die Schweiz. Sie bot - analog zum früheren österreichisch-liech­ tensteinischen Zollvertrag - den Einbezug des Ländchens in den grösseren, stabilen Wirtschafts- und Währungsraum. Die Schweiz übernahm eine Menge von Funktionen, etwa Grenzbewachung, Personenkontrollen, Zollkontrollen im internationalen Warenverkehr, grenztierärztliche Kon­ trollen, sie bot einschlägige Gesetzgebung, internationale Zoll-, Handels-, Post- oder Währungsverhandlungen und -übereinkommen, diplomatische und konsularische Präsenz in aller Welt. Zudem war Liechtenstein wieder ein festes Zolleinkommen als bedeutender Pfeiler des Staatshaushaltes gesi­ chert. 52 Geiger, Vorarlberg, in: Eidgenossen helft, 101 ff., 108 £f. - Siehe auch Hilti; Seger, Zollver­ trag; Wanner, Zollvertrag. 53 LGB1.1923, Nr. 24. - Raton, 83 ff. 73
	        

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