Volltext: Liechtenstein: Kleinheit und Interdependenz

Peter Geiger 8. Ausweg aus der Isolation: Zollanschluss an Österreich Mit dem preussisch-österreichischen Krieg von 1866 und dem Zerfall des Deutschen Bundes schied Osterreich aus Deutschland aus. Liechtenstein, geographisch von Deutschland durch das dazwischen liegende Osterreich ebenfalls abgeschieden, entging nur dank dieser besonderen Randlage einem Aufgehen im bald danach von Bismarck zusammengeschweissten zweiten Deutschen Reich. Jetzt erst, ab 1866, war Liechtenstein auch fak­ tisch ganz souverän. Es hatte inzwischen auch einen Ausweg aus dem Dilemma zwischen staatlicher und wirtschaftlicher Existenz gefunden. Liechtenstein war 1852 die Lösung aus der bedrückenden wirtschaftli­ chen Isolation gelungen, indem es mit dem Kaiserreich Österreich einen Zollvertrag abschliessen konnte.35 Das Land erhielt Zugang zum grösseren österreichischen Wirtschaftsgebiet, auch regelmässige direkte Staatsein­ künfte, welche die Landeseinnahmen sofort mehr als verdoppelten. Nun konnte das Land die Bundeskosten tragen. Freilich war die Zoll- und Steuereinigung von 1852 auf Assimilation an das österreichische System angelegt. Im Laufe von fast 70 Jahren Zoll-, Steuer-, Post- und Währungsgemeinschaft (1852-1919) mit der Donau­ monarchie, welche das Fürstentum Liechtenstein ab 1880 auch diplo­ matisch vertrat und von der der grösste Teil des Rechts adoptiert wurde, entstand eine starke Abhängigkeit vom grossen Nachbarn.36 Manche emp­ fanden sie als schleichende Mediatisierung. Dennoch war der Anschluss Liechtensteins im wirtschaftlichen Teilbereich an den österreichischen Nachbarstaat geradezu Voraussetzung für die Erhaltung der formellen Souveränität. Man konnte dadurch die «Bratpfanne» - den Zusammen­ bruch unter der Last der isolierten Selbständigkeit - wie den «Sprung in die Glut» - den Anschluss an Österreich - vermeiden. Im Zuge der Erneuerung des Zoll- und Steuer-Vertrages mit Österreich im Jahre 1863 wünschte übrigens ein beträchtlicher Teil der liechtensteini- 35 Vertrag vom 5. Juni 1852, LLA Gesetzessammlung. - Geiger, Geschichte, 186 ff. - Hager, 25 ff. 36 Vgl. Raton, 54. - Zum Zoll vertrag von 1852 siehe Geiger, Geschichte, 186 ff., 336 ff., und Ospelt, 367 ff. 66
	        

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