Volltext: Liechtenstein: Kleinheit und Interdependenz

Peter Geiger eben, sich sowohl als Voraussetzung für Anschlusstendenzen wie auch als Erklärungselement für die Bewahrung der Selbständigkeit Liechtensteins erweisen. Zugespitzt formuliert: Wegen seiner Kleinheit war Liechtenstein immer wieder von Anschluss bedroht, aber auch dank seiner Kleinheit blieb es immer wieder verschont. Freilich sind neben einem Totalanschluss mit Verschwinden in einem andern Staat auch Formen des Anschlusses an ein anderes Staatswesen in Teilbereichen festzustellen. Solche bewerkstelligte Liechtenstein wieder­ holt. Sie begründeten Interdependenz, vor allem aber Dependenz, Teilab­ hängigkeit. Doch solche Teil-Anschlüsse sollten geradezu Voraussetzun­ gen für Liechtensteins Existenzbewahrung werden. 1. Frühe Zugehörigkeiten Liest man Peter Kaisers «Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein» aus dem Jahre 1847 von vorne her durch, so wird einem bald deutlich, warum er seinem Buch den Nebentitel beigesetzt hat: «Nebst Schilderungen aus Chur-Rätien's Vorzeit».4 Das Erste Buch gibt nämlich einen Überblick über Chur-Rätien von vorrömischer Zeit bis ins Spätmittelalter (1328), das Zweite Buch schildert Vaduz und Schellenberg vom Spätmittelalter bis zum Übergang an die Fürsten von Liechtenstein (1699/1712), und erst das Dritte Buch, das nur noch 75 Seiten von insgesamt 512 Seiten umfasst,5 ist dann dem eigentlichen, für Kaiser noch jungen Fürstentum gewidmet. Es ist nicht ganz müssig, einen Blick auf die frühen Zugehörigkeiten zu werfen. Das Gebiet des späteren und heutigen Fürstentums stellte bis ins Hoch­ mittelalter kein feststellbares Eigenes, Zusammengehörendes dar, ausser dass topographisch das am rechten Rheinufer liegende Land unter der Luziensteig bis zum Schaaner Riet und jenes um den Eschnerberg zwei kleine Landschaften bildeten. Sie waren über 1000Jahre lang eingebettet in ein vom Bodensee bis ins Tessin reichendes Gebiet, das von Rätern besie­ delt war, 500 Jahre lang als Provinz dem Römischen Reich angehörte, ein gutes Jahrzehnt zu Odoakers Reich und ein halbes Jahrhundert zu der Ostgoten Reich zählte, schliesslich zum Frankenreich, erst unter den 4 Kaiser (1847). Kaiser-Büchel (1923). - Dazu Kaiser-Brunhart I, IX ff. 5 Kaiser, 1—149 (Erstes Buch), 151-436 (Zweites Buch), 437-512 (Drittes Buch). 54
	        

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