Volltext: Liechtenstein: Kleinheit und Interdependenz

Arno Waschkuhn rechtskonvention bis auf die europäischen Rechtsinstanzen hin auswirken und ebenso von Ausländern in Liechtenstein in Anspruch genommen wer­ den kann. Das Fürstentum Liechtenstein verfügt insgesamt über eine exempla­ rische Mischverfassung und sein politisches System ist durch zahlreiche «checks and balances» gekennzeichnet. Neben den erwähnten legislatori­ schen Entscheidungsanteilen und den rechtlichen Möglichkeiten sind schliesslich die faktischen Vollzugsinteressen der organisierten Gruppen nicht gering zu veranschlagen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass auch nach der Entscheidung, mithin in der Realisierungs- oder Implemen­ tationsphase, Versuche nicht ausbleiben, die Entscheidungen durch erneu­ tes oder sekundäres «bargaining» zu modifizieren bzw. auch zu umgehen. Es gehört dies zu den nicht-intendierten Handlungsfolgen beabsichtigter Reformen, worauf ich an dieser Stelle nicht näher eingehen kann. Die liechtensteinischen «checks and balances», also das an der Gewal­ tenteilung orientierte Netz von Mitwirkungs-, Mitsprache-, Widerspruchs­ und Kontrollbefugnissen, werden übrigens von Thomas Allgäuer in seiner schon mehrfach erwähnten Arbeit ausführlich und eindrücklich herausge­ arbeitet. Ich verweise in diesem Zusammenhang vor allem auf eine Tabelle in Form eines Faltblattes, die eine Synopsis der «checks and balances» in Liechtenstein enthält und die verschiedenen Kontrollträger, die Instru­ mente der Intra- und Interorgan-Kontrollen und die intermediären Mächte in ihrem Beziehungsgeflecht aufzeigt.52 Ich komme zum Schluss. In seinem «Monstervortrag über Gerechtigkeit und Recht» hat Friedrich Dürrenmatt hervorgehoben: «Kleinstaaten haben die Eigenschaft, untertauchen und immer wieder auftauchen zu können.»53 Ich weiss nicht, ob dieses Statement zutreffend ist. Werner Kaegi bemerkt, dass ein Kleinstaat sehr wohl untergehen könne, allerdings sei sein Lebens­ prinzip (oder seine Selbsterhaltungskraft) oft zäher als erwartet.54 Von Heinz Frommelt habe ich aus Anlass seiner Dissertation über das liechtensteinische Bankgeheimnis in einem Interview einen Satz gelesen, den ich als eine Maxime des Kleinstaates verstehe: «Ein kleines Land wie Liechtenstein bedarf auf jedem Gebiet einer Vision, Dynamik und Univer­ 52 Th. Allgäuer, 104. 53 Dürrenmatt, 182. 54 Kaegi, Kleinstaat I, 253. 42
	        

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