Volltext: Liechtenstein: Kleinheit und Interdependenz

Struktwbedingungen des Kleinstaates strengen Vertraulichkeitsregeln unterliegen und daher empirisch auch nur schwer nachweisbar sind. Mit anderen Worten: selbstverständlich sind auch die sog. «Nicht-Entscheidungen» politische Entscheidungen und un­ ter Umständen sogar wichtiger als die eigentlichen Entscheidungen. Unter dem Stichwort des «Neokorporatismus» möchte ich ferner noch ein paar Anmerkungen zum Einfluss der Verbände auf den politischen Ent- scheidungsprozess machen. In Abgrenzung von älteren (ständestaatlichen und faschistischen) Korporatismusbegriffen wird unter «Neokorporatis­ mus» die Formierung und Inkorporierung gesellschaftlicher Grossgruppen und Interessenträger mit der staatlichen Politik und ihrer Gestaltung in hochindustrialisierten Wohlfahrtsstaaten verstanden, wobei die funktiona­ len Politikverflechtungen zwischen dem ökonomischen und dem politisch­ administrativen System im Vordergrund des politikwissenschaftlichen In­ teresses stehen. In Liechtenstein muss dieser Bereich als weitgehend unerforscht gelten, wenngleich das Vermutungswissen ziemlich allgemein verbreitet ist, dass zum Beispiel zwischen der Firma Hilti und der Vaterländischen Union enge Allianzen bestehen. Insofern hier rund ein Viertel des Industrieperso­ nals beschäftigt ist, kann von einer nicht unerheblichen Nachfragemacht gesprochen werden. Nicht zu unterschätzen ist auch die Möglichkeit der betrieblichen Beeinflussbarkeit der Beschäftigten.45 Der Einfluss der Verbände und grossen Industriebetriebe wird generell, wie es auch Thomas Allgäuer hervorhebt, «durch verschiedene Kanäle gel­ tend gemacht: recht offensichtlich durch die Freistellung leitender Angestel­ ler für das Amt des stellvertretenden oder des nebenamtlichen Regierungs­ rates; durch den Einsatz in vorberatenden Kommissionen der Regierung und schliesslich durch direkte persönliche Kontakte der Verbands-resp. In­ dustriechefs mit dem Regierungschef oder seinem Stellvertreter, je nach­ dem, welcher Partei der Betreffende nähersteht.»46 Mitarbeiter von Grossbetrieben und Verbandsvertreter (Industrie- und Handelskammer, Arbeitnehmerverband, Gewerbegenossenschaft) mit Abgeordneten-Mandat oder einem Einsitz in der Regierung sind in Liech­ tenstein nicht selten vorgekommen. Auf der anderen Seite bedürfen bei­ spielsweise die Statuten der Gewerbe- und Wirtschaftskammer der Geneh­ 45 Siehe Malunat, 240 f. 44 Th. Allgäuer, 86. 37
	        

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