Volltext: Liechtenstein: Kleinheit und Interdependenz

Handlungsbedingungen der Parteien 1. Einleitung Die Parteien gehören im Fürstentum Liechtenstein ebenso zum öffentli­ chen Leben und zur politischen Ordnung wie in den demokratischen Nachbarstaaten. Auch die Aufgaben, die sie erfüllen, und die Bedeutung, die ihnen im politischen System des Landes zukommt, ist keine grundsätz­ lich andere. Selbst die zwiespältige Einstellung der Bürger ihnen gegenüber verleiht ihnen keine Sonderstellung im Vergleich zu den Parteien in den Nachbarländern. Dennoch enthält das Thema «Handlungsbedingungen von Parteien im Kleinstaat Liechtenstein» die Frage, ob und, wenn ja, wie sich die Voraus­ setzungen parteipolitischen Handelns in Liechtenstein von denen anderswo unterscheiden und ob die möglichen Unterschiede etwas mit der Grösse des Landes oder besser den «kleinen Verhältnissen» zu tun haben. Ich werde dieser Frage nachgehen, indem ich zuerst die verfassungs­ rechtlichen und institutionellen Grundzüge des politischen Systems dar­ stelle; dann richtet sich der Blick auf die politische Praxis in Liechtenstein, d. h. auf die «Koopposition» im Zusammenspiel von Regierung und Land­ tagsfraktionen. In einem dritten Abschnitt wechsle ich die Perspektive und frage nach der Bürger-Partei-Beziehung. Schliesslich werden knapp die Handlungsbedingungen neuer Parteien umrissen. 2. Verfassungsrechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen für parteipolitisches Handeln in Liechtenstein Die liechtensteinische Verfassung beruht auf zwei Legitimationsprinzipien, dem monarchischen und dem demokratischen, d. h. Liechtenstein hat zwei Souveräne, das Volk und den Fürsten, wobei die Parteien ihre Tätigkeit nur auf den einen Souverän, das Volk, beziehen können. Die Existenz der Monarchie und die verfassungsmässige Macht des Fürsten schaffen auch 259
	        

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