Helga Michalsky Triesenberger Ortsvorsteher Josef Gassner und Dr. Wilhelm Beck, wurden alternativ für ein Mandat vorgeschlagen. Die Kandidatenauswahl wurde begründet: «Einstimmig herrschte die Ansicht, dass in den kommenden Landtag Männer gehören, von denen wir hoffen können, dass sie alles vermei den, was die liechtensteinische Selbständigkeit in den jetzigen und kom menden ernsten Zeiten gefährden könnte.»68 War Dr. Beck mit Blick auf diese Zielsetzung ein ernstgemeinter Kandidat, da er doch jene Partei führte, gegen die sich diese Aussage richtete? Auch das Programm wirft in dieser Hinsicht Fragen auf. Von den neun Punkten sind sechs inhaltlich unproblematisch. Es sind dies die Entwick lung des Verkehrs- und Wirtschaftslebens, der Bau des Lawenawerkes, eine Reform des Steuerwesens, die Abänderung der Jagdverhältnisse, die Schaffung eines modernen Pressegesetzes und die Errichtung eines Kran kenhauses. Zu dreien dieser Punkte hatte die Opposition im alten Landtag Initiativen vorgelegt, sie beanspruchte daher ein Urheberrecht.69 Dagegen konnten die ersten beiden und der letzte Punkt des Programms sich nur gegen die Oppositionspartei richten, wenn sie überhaupt einen Sinn haben sollten. Sie lauten: «Selbständigkeit und monarchische Verfassung Liechtenstein. Keine Parteiungen, sondern Freiheit des einzelnen Abgeordneten. Beibehaltung des Zollvertrages mit Osterreich.»70 Mit welchem Programm trat die Opposition tatsächlich vor die Wähler und wie reagierte sie auf die Unterstellungen im Programm des Gegners? Sie empfahl sich den Wählern mit ihrer bisherigen Arbeit im Landtag und dem Versprechen, u. a. für die Reform des Jagd- und Steuergesetzes und eine aktive Verkehrs- und Wirtschaftspolitik einzutreten. Zu allen drei Gegen ständen hatten ihre Abgeordneten noch im alten Landtag Anträge einge bracht. Als diese Punkte sich auch im Programm der Volksblattliste fanden, kommentierte Beck dies genüsslich. Verschiedene Beiträge in den Ober rheinischen Nachrichten sollten indessen beim Wähler den Verdacht näh 68 Ebd. 69 O. N. 2.3.1918; vgl. O. N. 23.2.1918. 70 L.V. 22.2.1918. 246