Volltext: Liechtenstein: Kleinheit und Interdependenz

Helga Michalsky positive Bilanz, die sie natürlich vor allem der Arbeit «ihrer» Abgeordneten zuschrieben.57 Vom Wahlkampf bestimmt waren auch die Urteile über die Abgeordneten. Das Volksblatt warf den Abgeordneten um Beck vor, sie seien diesem gegenüber nicht unabhängig und Beck selbst gebärde sich als «Parteigewaltiger» und «Diktator».58 Umgekehrt plädierten die Nachrich­ ten für eine weitgehende personelle Erneuerung des Landtages und für einen Rückzug altgedienter Abgeordneter.5' Das neue Landtagswahlrecht hat die grundsätzlichen Einstellungen der beiden politischen Lager zunächst nicht verändert. Die Opposition hielt sich an die von Beck im Kommissionsbericht zur Änderung der Landtags­ wahlordnung vertretene Position, Parteien gebe es, ob man das nun wolle oder nicht, sie seien «eine notwendige gesellschaftliche Entwicklung».60 Die Opposition wollte Parteien und ging im Wahlkampf von der Konkurrenz zweier Parteien aus. Das Volksblatt erhob seine gegensätzliche Position in dieser Frage sogar zu einem Programmpunkt: «Keine Parteiungen, son­ dern Freiheit des einzelnen Abgeordneten»,61 und in einem Artikel ist zu lesen: «Und erst die Parteibildung! Nein, wir wollen keine Partei; eben das ist's, was uns nicht jene anderen Wege gehen lässt. Wir wollen aufrechte, selbständige Volksvertreter, die ihre eigene Meinung vertreten. Wir sind nicht in einem Grossstaat, sondern eben in Liechtenstein. Was es aber mit der Parteibildung von Seiten gewisser Leute für eine Bewandtnis hat, darüber ein andermal mehr.»62 Und an anderer Stelle heisst es: «Sie (die Volksvertreter, H. M.) sollen alle nur einer Partei angehören und diese soll heissen die Partei der Liechtensteiner! Möchten die Wähler sich nicht von gewissen Agenten beeinflussen und übertölpeln lassen, den geheimen Machenschaften aus dem Wege zu gehen und ihre Stimme nach bestem Wissen und Gewissen abgeben.»63 57 O.N. 12.1., 9.2.1918. 58 L.V. 22.1.1918. 59 O.N. 5.1., 12.1.1918. 60 O.N. 26.1.1918. 61 L.V. 22.2.1918. 62 Ebd. 63 Ebd. 244
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.