Volltext: Liechtenstein: Kleinheit und Interdependenz

Helga Michalsky lieh als Beweis, dass der Landtag sich über die Interessen und Wünsche der liechtensteinischen Bürger hinwegsetze und dass deshalb dort keine wirkli­ chen Volksvertreter sässen. Er vertrat diese Aulfassung gegenüber einigen Balznern, die ihn wegen einer Petition in Sachen Gewerbeordnung im März 1913 schriftlich um rechtlichen Beistand gebeten hatten.14 Die Anfrage ist ein weiterer Beleg dafür, dass Beck sehr schnell das Ver­ trauen seiner Mitbürger als Ratgeber in öffentlichen Angelegenheiten gefunden hat. Er hatte sich seinen Mitbürgern trotz seinem Studium nicht entfremdet, kannte sich mit ihren Problemen aus, hatte mit seiner Schrift über Liechtenstein sich als Kenner der Rechtsverhältnisse des Landes aus­ gewiesen und bot ihnen nun seine Hilfe an. Er solidarisierte sich mit den In­ teressen seiner Mitbürger und wollte ein Anwalt dieser Interessen gegen die öffentlichen Instanzen sein. Obwohl er den Bürgern nur legale Wege zeigte, ist es nicht verwunderlich, dass er damit den Unwillen derjenigen auf sich zog, die dies alles als Nörgelei und überzogene Kritik ansahen und darin nur das Misstrauen gegen die Arbeit der öffentlichen Institutionen, nicht aber die Wahrnehmung von Bürgerrechten sahen. Er selbst scheint durch freimütige Äusserungen das Seine dazugetan zu haben, diesen Eindruck und ein entsprechendes Bild seiner Persönlichkeit in der Öffentlichkeit zu verstärken. Entscheidend ist jedoch der Inhalt des Antwortbriefes auf diese Anfrage. Er gibt uns Aufschluss über die praktischen Ziele Becks, seine Art des Vorgehens und zumindest einen Anhaltspunkt über den Stand der Mobili­ sierung von Opposition im Frühjahr 1913. Beck nahm in seinem Schreiben vom 31. März 1913 das Ersuchen um rechtlichen Beistand zum Anlass, einen viel grundsätzlicheren Vorschlag zu machen: Nachdem die Gewerbeordnung im Landtag einstimmig verabschiedet worden sei, habe eine Petition, wie sie den Ratsuchenden vorschwebte, wenig Aussicht auf Erfolg. Vielmehr müsse man aus der Differenz zwischen Landtag­ sentscheid und Volkswillen schliessen, dass im Landtag einfach nicht die richtigen Leute, d. h. zuverlässige Vertreter des Volkes, sässen. Da eine Petition aus diesen Gründen ohne Aussicht auf Erfolg sei, sollten die Adressaten alles daran setzen, damit der nächste Landtag anders zusam­ mengesetzt sei. Nur so habe man Gewähr, dass eine Gesetzesrevision ange­ strebt werde. Die Landsleute - so die Anrede des Briefes - sollten sich zu- 14 Brief Dr. Becks v. 31.3.1913. 228
	        

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