Volltext: Liechtenstein: Kleinheit und Interdependenz

Thomas Brnha schnittlicher Grösse als Gesamtverband überdimensioniert sind. Manche sehen in dieser Entwicklung, in deren Folge dem Staat die Aufgaben gleich­ sam nach oben und unten hin wegfliessen, bereits den Anfang vom Ende des Staates als primärer politischer Organisation.4 An seine Stelle hätten - entsprechend dem Wandel der Problem- und Aufgabenstruktur - suprana­ tionale Organisationen des Typus eines «Europas der Regionen» zu treten, die sich unter Beachtung des wiederbelebten Subsidiaritätsprinzips der überregionalen Probleme annehmen würden.5 Wenn Sie mich fragen, so halte ich von derartigen Abschiedsreden auf den Staat wenig, weil ihnen, politischen Glasperlenspielen ähnelnd, ein recht wirklichkeitsfremdes Wunschbild von der Supranationalität zugrunde liegt. Wandlungsbedingte Aufgabenverlagerungen auf überstaat­ liche Organisationen dürfen nicht mit Macht- und Einflussverlusten der sie tragenden Mitgliedstaaten verwechselt werden. Diese büssen zwar an Handlungsautonomie ein, gewinnen zugleich aber an kollektiver Wirkkraft und damit indirekt auch an individuellem Gewicht.6 Wegen dieser primär instrumenteilen Rolle sind internationale Organisationen, die nicht nur mit marginalen Befugnissen ausgestattet sind, auch stets Staatengemeinschaf­ ten, und nichts deutet daraufhin, dass sich in absehbarer Zeit hieran etwas ändern wird.7 Im Gegenteil, das Wiedererwachen des Nationalismus in weiten Teilen der Welt, etwa in Osteuropa, zeigt, wie attraktiv die Staatlich­ keit nach wie vor ist. Nationen haben offensichtlich immer noch ein urwüchsiges Bedürfnis, in einem eigenen Staat zu leben,8 mag dieser auch in einem grösseren Verband konföderativer oder föderativer Art eingebunden sein. Deshalb, zutreffend, weil von den realen Gegebenheiten gedeckt, ist allein der Schluss, dass der Staat als prinzipiell autonom handelnder Akteur der Vergangenheit angehört. Die Souveränität im klassisch verstandenen Sinne absoluter oder zumindest prinzipieller Unabhängigkeit ist heute eine 4 Siehe aus dem politikwissenschaftlichen Schrifttum etwa Willke; zur staatsrechtlichen Diskussion über die gegenwärtigen Funktionen des Staates Linck und Ress. 5 Siehe zur Diskussion um den politischen Regionalismus als Bäsis einer europäischen Ver­ fassungsordnung Voss. 6 Steiger, 182. 7 Siehe auch Kreile, 31: «Solange der Nationalstaat die zentrale Arena bleibt, in der poli­ tische Legitimität und Macht erworben werden, hat er auch als Wirtschaftseinheit nicht ausgedient.» 8 Vielleicht etwas überpointiert Herzog, 3:,«Eine Nation ohne den Willen zum eigenen Staat ist ein Unding.» 184
	        

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