Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1981) (7)

Im Jahre 1980 waren Umweltschutz-Themen des öfteren Gegenstand von Debatten im liechtensteinischen Parlament, so Gesetzesvorlagen wie die Entwürfe für ein Meliorations- und ein Alpwirtschaftsgesetz, oder die Ratifizierung des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, die Interpellation betreffend Sondergenehmigung zum Bau eines Hotels auf Gnalp, das Postulat betreffend Massnahmen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs wie auch viele "weitere kleine Anfragen berührten direkt oder indirekt Belange des Natur- und Land- schaftsschutzes. Wir möchten in Zukunft in loser Form über diese Parlamentsarbeit berichten, da sie für unsere Bestrebungen von grosser Bedeutung ist. Wir stützen uns hierbei im wesentlichen auf die Protokolle der öffentli- chen Landtagssitzungen. Der liechtensteinische Talraum macht nur knapp mehr als ein Fünftel der Landfläche aus. 
Seite 10 Natur- und Umweltschutz in der Politik März 1981 Umweltschutzbelange im Parlament Aus der öffentlichen Landtagssitzung vom 8. Juli 1980 
ist alles ersetzbare Materie geworden? War nicht einmal etwas vorhanden, das uns über Zeiten Grund gab, Heimat zu sagen? Man spricht von Freiheit. Ist das Freiheit? Freiheit auf Kosten anderer, der Nachkommen.» (In Zusammenhang mit Überbauungen, Boden- preisen, Überfremdung) Abg. Armin Meier: «Es tut mir aufrichtig leid, dass wir die Generation sind, die dem Profit- geist und persönlichen Interesse alles zu opfern bereit ist. Wir wissen doch alle um die Gefah- ren der Verspekulierung, des Ausverkaufes un- seres Bodens, der damit bewirkten Überfrem- dung, wir wissen um die Gefahr der Zerstö- rung unserer Landschaft durch die Zersiede- lung und durch die Preisgabe der Freiräume - aber es geht trotzdem weiter. Entweder sind wir nicht fähig, diese bedrohliche Entwicklung in den Griff zu bekommen, oder es fehlt uns der Wille und die Einsicht dazu. Beides ein trauriges Zeugnis für alle, die das mit zu ver- antworten haben.» Abg. Hermann Hassler: «Mit dieser Interpel- lation wird eine weitere Problematik, die mich sehr beschäftigt, angeschnitten. Wir stellen in letzter Zeit vermehrt fest, dass die Naturschüt- zer gerade dann aktiv werden und lamentieren, wenn die Behörden ihre Entscheide gefällt ha- ben. Wäre es nicht sinnvoller und effektiver, wenn sich die Aktivisten des Natur- und Land- 
schaftsschutzes vorher einzelner Anliegen laut- stark annähmen? Es böte sich manche Gele- genheit, die Behörden in ihren oft recht schwie- rigen Situationen zu unterstützen und in der Öffentlichkeit für deren manchmal unpopuläre Entscheidungen um Verständnis zu werben.» Abg. Dr. Franz Beck: «Herr Präsident, meine Herren: Nachdem generell die Naturschützer angesprochen wurden und ich mich dabei per- sönlich nicht ausgeschlossen fühle, möchte ich zum Votum meines Kollegen Hermann Hass- ler Stellung nehmen. Er hat gesagt, die Natur- schützer würden in jüngster Zeit erst dann aktiv, wenn die Regierung die Entscheidung getroffen hat. Hier ist eine Differenzierung angebracht. So weit es möglich ist, versucht selbstverständlich die Gesellschaft für Umwelt- schutz ihre Argumente so früh wie möglich vorzubringen und ihren Einfluss zur Geltung zu bringen. Ich kann den Kollegen versichern, dass sich die Gesellschaft nach Möglichkeit auch bei sehr aktuellen Themen einsetzen wird. Wir haben in der Sache Landwirtschaftszonierung  uns gegen die Zersiedelung des Lan- des als eines der grössten Umweltprobleme ausgesprochen. Das gilt ganz generell, nicht nur für ein Projekt. Ich bin der Ansicht, die Interpellanten sind sich auch darüber im kla- ren und werden sich für weitere Projekte mit derselben Vehemenz einsetzen müssen. » Redaktion: 
Der Abgeordnete Hermann Hass- ler spricht in seinem Votum einen Punkt an, der auch die Kreise des Natur- und Umwelt- schutzes unbefriedigt lässt. Einerseits ist es selbst im Kleinstaat oft nicht möglich, zum voraus Kenntnisse von Eingriffen zu erhalten, andererseits scheint es auch verwaltungsin- tern nicht einfach, im Planungsstadium die Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes rechtzeitig in die Vernehmlassung einzubezie- hen. Wir geben Hermann Hassler recht, wenn er feststellt, dass Feuerwehrübungen nicht die beste Lösung darstellen. Bereits am 26. Fe- bruar 1980 ist die LGU aus konkretem Anlass — der Verlust eines Naturschutz-Inventarob- jektes ohne zwingenden Grund — an die staatliche Naturschutzkommission gelangt und hat auf nötige Verbesserungsmassnahmen  im Vernehmlassungsverfahren bei Ein- griffen im Freiraum hingewiesen. Diese wä- ren denn auch schon heute gesetzlich vorgese- hen. Mit Schreiben vom 19. November 1980 haben wir ein mögliches Vorgehen in gleicher Sache unterbreitet. Es wurde in diesem Schreiben festgestellt, dass die Wahrnehmung der Anliegen des Natur- und Umweltschutzes in einem Vernehmlassungsverfahren derzeit beim Hochbau besteht, jedoch nicht für Ein- griffe bei Tiefbauten, Berggebiets-Sanie- rungsprojekten, Wasserbau, Wildbachver- bauungen, Meliorationen, Freileitungen der Kraftwerke und Telefon etc. Ebenso wäre eine frühzeitige fachliche Bera- tung bei Projekten der öffentlichen Hand im Freiraum wünschenswert. Es ist erfreulich nun zu hören, dass die LGU-Anregungen auf fruchtbaren Boden fielen und bereits ein landesinternes Arbeitspapier hierzu in Ver- nehmlassung steht. Durch die Verbesserung des Vernehmlassungsverfahrens kommen hoffentlich die Naturschutzaspekte als weitere Entscheidungshilfe rechtzeitig zum Tragen, so
	        

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