Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1980) (5)

Seite 4 Konventionen Juni 1980 Zum internationalen Schutz von Pflanzen und Tieren von Dr. Felix Näscher Am 30. November 1979 ist Liechtenstein dem sog. Washingtoner Arten- schutzabkommen beigetreten. Dieses weltweit wirkende Uebereinkommen kam vor allem zum Schutz vieler bedrohter «gefleckter Raubkatzen» zustan- de. Erstmals wird damit der Pelzhandel bezüglich den bedrohten Arten kon- trolliert und zum Teil eingeschränkt. Für viele Tierarten kann so über den Stop der Absatzmöglichkeiten vielleicht ein Ueberleben ermöglicht werden. Naturschutzbemühungen besitzen für viele weitere Tierarten eine interna- tionale Dimension, so vor allem für die wandernden Vogelarten. Was nützen die besten Artenschutzbestimmungen eines Landes, wenn das gleiche Tier seinen «Trittsiegel» auf den langen Wanderungen in anderen Ländern ver- liert, resp. dort gefangen wird. Es verdichten sich deshalb die Bestrebungen, Zeichen der internationalen Naturschutz-Solidarität zu setzen. Ein derartiges Abkommen konnte kürz- lich auch von Liechtenstein anlässlich der 3. Europäischen Ministerkonfe- renz für Umweltschutz im vergangenen September 1979 unterzeichnet wer- den. Wir baten Forstingenieur Dr. Felix Näscher, Bendern, uns die beiden von Liechtenstein unterzeichneten Abkommen in ihrer Bedeutung für unser Land näher vorzustellen. Naturschutz im Spannungsfeld steter Landschaftseinwirkungen Wirkungsfeld des Naturschutzes ist eine Landschaft, deren Gefüge durch die na- türliche Ausstattung einerseits und durch die Bewirtschaftungsart und -intensität der menschlichen Gesellschaft anderer- seits, bestimmt wird. Diese Eingriffe des Menschen in das Gefüge der während langen Zeiträumen gewachsenen Land- schaft und deren einzelne Lebensge- meinschaften führten insbesondere in- nerhalb der letzten drei Jahrzehnte infol- ge der fortlaufend gestiegenen techni- schen Möglichkeiten und des zuneh- mend verstärkten Einsatzes von Energien zu schwerwiegenden quantitativen und qualitativen Veränderungen in der Zu- sammensetzung der einzelnen Land- schaftselemente. Ein Ende dieser Eingrif- fe ist noch nicht abzusehen, ja, sie wer- den sich in ihrem Ausmass und in ihrer 
Bedeutung künftig sicher noch steigern, Jede dieser Landschaftsveränderungen zieht zwangsläufig einen Wandel in der Zusammensetzung der ehemals lebens- raumtypischen Pflanzen- und Tiergesell- schaften nach sich. Die Entwicklungen für die jeweils einheimische Flora und Fauna zeigen heute überwiegend nach- teilige Tendenzen. Stop der Verarmung Der Naturschutz ist ganz allgemein be- strebt, im Rahmen der gesellschaftspoliti- schen Möglichkeiten dieser zunehmen- den Verarmung der Landschaft geeignete Gegenmassnahmen entgegenzustellen. Dies bedeutet: Sicherung ausgewählter Landschaftsteile und deren Lebensge- meinschaften vor sich schädlich auswir- kenden Zugriffen. Dies bedingt die Si- cherung und die Entwicklung eines Min- destbestandes landschaftstypischer, na- 
wendung der Massnahmen selbst eines modernen Landschafts- (Lebensraum-) und Artenschutzes nicht immer zu einem befriedigenden Erhaltungserfolg führt. Es handelt sich dabei zum einen um Tier- arten, die periodische Wanderungen über die nationalen Grenzen hinweg unter- nehmen und zum anderen um Tierarten, die zwar einen rechtlichen Schutzstatus geniessen, deren unmittelbare Verfol- gung aber infolge verschiedener Ursa- chen nicht befriedigend verhindert wer- den kann. So bleibt beispielsweise der Schutz der Niststätten oder die Erhaltung von Nahrungsgründen für den Storch we- nig wirksam, wenn die Vögel auf ihrem Weg in die Winterquartiere abgeschos- sen werden oder dort wegen Trockenle- gung keine Nahrung mehr finden. Auch der Schutz der Elefanten trägt — ange- sichts der Unmöglichkeit, der Wilderei Herr zu werden — wenig zu deren Bestan- deserhaltung bei, solange nicht der
	        

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