Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1980) (5)

Im 
«Liechtensteiner Umweltbericht» vom Juni 1979 konnten wir eine tabella- rische Übersicht über die Sammelstellen von Altöl und Glas in den Liechtenstei- ner Gemeinden abdrucken. Die Wiederverwertung von Abfällen hilft Energie sparen und schont Rohstoffreserven. Inzwischen ist im März 1980 eine weitere Dienstleistung mit einer Giftsammel- stelle 
in Vaduz dazugekommen. In jedem Haushalt, im Bastelraum, im Garten oder in der Werkstatt fallen Abfallprodukte an, mit denen man bis anhin nicht recht wusste, wohin. Wir haben den zuständigen Amtsleiter, Landestierarzt Dr. Erich Goop, über die wichtigsten Fragen rund um diese Sammelstelle befragt. 
Liechtensteiner Umweltbericht 
Gift Seite 3 Red.: Herr Doktor Goop, kürzlich wurde in Vaduz eine Landes-Giftsammelstelle ein- gerichtet und eröffnet. Was für Produkte sollen nicht in den Hausmüll, sondern bei der 
Gift-Sammelstelle abgegeben werden? Dr. E. Goop: Eine entsprechende bzw. voll- ständige Negativliste im Detail zu erstellen wird nicht möglich sein, weshalb wir uns mit 
Dr. E. Goop: Auf Grund des Zollvertrages ist das Eidg. Giftgesetz und Verordnung vom 21. März 1969 bei uns automatisch anwendbares Recht. Einzig Organisation und Gebühren- wesen sind durch eine liecht. Verordnung vom 30. Oktober 1979 separat geregelt Red. Noch ein paar organisatorische Punk- te: wo befindet sich die Sammelstelle, wann 
unentgeltlich, gleich wie z.B. die Kadaver- beseitigung. Das Gewerbe hat jedoch nach dem Verursacherprinzip die Kosten der Ent- sorgung selbst zu tragen, angenommen wer- den jedoch nur Mengen bis zu 100 kg. Diese Kosten belaufen sich auf ca. Fr. 0.50 bis Fr. 2.- pro kg, je nach Giftart und ausreichenden Angaben über Art und Zusammensetzung grundsätzlichen Hinweisen begnügen müs- sen und zwar: - sämtliche Chemikalien der Giftklassen 1 bis 5 aus Gewerbe und Haushalt, die entspre- chend gekennzeichnet sind (Banderolen: schwarz, gelb, rot). - alle Chemikalien unbekannter Art bzw. ohne Beschriftung - Medikamente, Farben, Beizen und derglei- chen. Angesprochen sind vornehmlich folgende Personengruppen und Personen: - kleingewerbliche Betriebe (Fotolabors, Druckereien, 
Garagen, Schlossereien, Gärtnereien, Schullabors, usw.) - Haushalte und Landwirte - Bastler und Hobbygärtner usw. Dabei soll im Zweifelsfalle grundsätzlich ‹<für Gift» entschieden oder beim Giftinspektorat (Abt. des Amtes für Lebensmittelkontrolle, Tel. 66 382) nachgefragt werden. Red.: Ist diese Abgabe gesetzlich zwin- gend vorgeschrieben oder werben Sie mit dieser Dienstleistung für ein freiwilliges Umweltverständnis? 
Blick in die Giftsammelstelle beim <Schädlerhaus», können diese umweltschädlichen Produk- te bei Ihnen abgegeben werden, resp. er- wachsen dem Privaten hieraus irgend- welche Kosten? Dr. Erich Goop: Die Giftsammelstelle ist leicht auffindbar. Sie befindet sich beim Verwal- tungsgebäude «Schädlerhaus» direkt neben der Pfarrkirche Vaduz. Die Beschilderung ist ebenfalls deutlich und informativ. Die Entge- gennahme von Giften, soweitdiese aus Haus- halten bzw. von Privatpersonen stammen, ist 
direkt neben der Pfarrkirche Vaduz. der betr. Gifte. Die Industrie wiederum hat für die Entsorgung des bei ihr angefallenen Gif- tes selbst Sorge zu tragen, wobei unser Amt für Beratung oder als Leitstelle an geeignete Entsorgungsanlagen zur Verfügung steht. Red.: Herr Doktor Goop, wir danken Ihnen für diese Auskünfte und hoffen, dass jeder- mann die innere Bequemlichkeit überwin- det und dieses umweltbewusste Angebot der Entledigung von solchen Stoffen auch rege nutzen wird.
	        

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