Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1980) (5)

Die Sondereinsatzgruppen des Ruggeller Rietes und der benachbarten Vorarlberger Gruppe Bangs- Matschels treffen sich alljährlich zu einem Informations- und Erfahrungsaustausch. Jahr des ungebrochenen Baubooms 
Seite 2 Naturwacht/Leserbrief Juni 1980 Liechtensteinische Naturwacht 1979 Die Naturwacht wurde im Juni 1977 ge- gründet und hat derzeit 19 Mitglieder. Sie steht unter Leitung von Remi Bieder- mann, Ruggell. Die Naturwacht ist eh- renamtlich tätig und überwacht die Ein- haltung der natur- und umweltschutz- rechtlichen Bestimmungen, insbeson- ders auch in den Naturschutzgebieten. 1979 standen im Mittelpunkt der Tätig- keiten: • Januar: Besprechung der künftigen Arbeitseinsätze und Erfahrungsaus- tausch. • März: bei den ersten warmen Früh- lingsregen treten regelmässig Amphi- bienmassaker an verschiedenen Land- strassen auf. Beim Naturschutzgebiet Schwabbrünnen-Aescher wurden die Durchlässe kontrolliert, beim Gampri- •ner Seelein eine Abschrankung von ca. 80 Im errichtet und die Tiere abge- fangen. • April: im Naturschutzgebiet Ruggeller Riet wird in Zusammenarbeit mit der Grenzwacht eine im Seelein zerfalle- ne Hütte weggeräumt. Sie soll später wieder an anderer Stelle im gleichen Stil aufgebaut werden. Fortsetzung von Seite 1 den mit Bauzonen für etwa 30 000 Einwoh- ner heissen? Wohl nur Rückzonierung, kei- nesfalls weiteres Ausbreiten. Postulat Landwirtschaftszone - was wird daraus? «Landwirtschaft dient allen», steht auf ei- nem Kleber an manchem Auto. Hat sie bei uns bald ausgedient, dies mangels geeig- neter Böden? Der Druck auf die besten Landwirtschaftsgründe im Talraum ist gross. Darum hat das LGU-Präsidium am 26. September 1979 gemeinsam im Land- tag ein Postulat zur Schaffung einer landes- weiten Landwirtschaftszone eingereicht. 
• April: mit der Vorarlberger Sonderein- satzgruppe Bangs-Matschels ist ein re- gelmässiger Erfahrungs- und Informa- tionsaustausch vereinbart. 1979 tref- fen sich die benachbarten Naturwäch- ter in Bangs zu einer Information über die neuen Vorarlberger Artenschutz- bestimmungen und werden über Fra- gen des Unterhaltes von Feuchtgebie- ten instruiert. • Mai: im Naturschutzgebiet Heilos in Triesen muss der Abschuss von Enten- bastarden vorgenommen werden. Es besteht die Gefahr, dass die wilden Enten sich weiter mit diesen Entenba- starden vermischen, was nicht Zweck des Schutzinhaltes für das Gebiet wä- re. • Oktober: Die Einsatzgruppe Ruggeller Riet führt im Naturschutzgebiet ver- schiedene Pflegemassnahmen durch. Im Verlaufe des Jahres werden verschie- dene Meldungen über Verstösse gegen Natur- und Umweltschutzbestimmungen entgegengenommen und teilweise an die Polizei weiter geleitet. Die Naturwacht Der damalige Vorstoss wurde unter ande- rem damit begründet, dass in den letzten 50 Jahren die landwirtschaftliche Nutz- fläche im Talraum sich um ein Viertel ver- ringerte. Damit ist unsere Notreserve in Krisenzeiten ebenfalls angetastet. Seit die- sem Vorstoss sind wieder' 8 Monate ver- gangen; in dieser Zeit wurden wieder 20 ha «verbraucht»! 
versteht sich allerdings nicht nur als öf- fentliches Aufsichtsorgan, sondern möch- te vielmehr im informierenden und auf- klärenden Sinne für die Umweltbelange werben. Leserspalte Ärgernis Lärm Gemessen an den übrigen Umweltpro- blemen ist es vielleicht ein kleines Är- gernis, mit dem ich mich an die LGU wende: Das Mittagsschläfchen ist für mich etwas scheinbar Unentbehrliches geworden. Ebenso bin ich samstags und sonntags, besonders bei schlechter Witterung, Langschläfer. Beides wird oft empfindlich gestört. Ein heulender Rasenmäher über die Mittagszeit oder der Baulärm ab sechs Uhr morgens kann auch den tiefsten Schlaf erschüttern. Ich war zur beruf- lichen Weiterbildung für einige Zeit in einer Schweizer Stadt. Dort gab es eigentliche gesetzliche Ruhezeiten, wo selbst Teppiche nicht geklopft wer- den und Kinder nicht lärmen durften. Das ging fürmeine Begriffe fast zu weit. Gibt es auch in Liechtenstein ähnliche gesetzliche Bestimmungen über Lärm- verbote, die dem Bürger wenigstens einen Mindestschutz garantieren? cw Lieber cw, wir müssen Sie enttäuschen, eine ei- gentliche Lärmgesetzgebung gibt es in Liechtenstein nicht. Es war sicher lange Zeit nicht so aktuell wie in den städti- schen Ballungsräumen. Wir haben wohl im Sachenrecht nachbarrechtliche Aussagen, so etwa in Artikel 67: «Ver- boten sind insbesondere alle schäd- lichen und nach Lage und Beschaffen- heit der Grundsstücke oder nach Orts- gebrauch nicht gerechtfertigten Ein- wirkungen durch Rauch oder Russ, lästige Dünste, Lärm oder Erschütte- rung». Es wäre demgemäss der Ortsgebrauch massgebend. Sicher ist, dass der Motorrasenmäher zur Zeit dieser Ge- setzgebung noch nicht existierte. Damit scheint uns Artikel 67 als Anrufepara- graph in diesem Fall etwas «wackelig» zu sein. Klarer wären die Aussagen über die Nachtruhestörung. In der Ver- ordnung vom 23. 3. 1950 «über die Er- teilung von Aufführungsbewilligungen, die Polizeistunde in den Gasthäusern und die Erhaltung der öffentlichen Ru- he» ist in Paragraph 5 zu lesen: «Nach Abends neun Uhr ist jeder Gassenlärm verboten (Red.: !). Dazu gehört das Musizieren auf Gassen, das Musizieren in Häusern bei offenen oder geschlos- senen Fenstern (betroffen sind jedoch nicht die Probelokale) und ähnliche die Nachtruhe störende Vorkommnisse». Für den konkreten Fall verbleibt somit vorerst einzig der Appell an die Ver- nunft, gewisse Schonzeiten früh mor- gens und über die Mittagspause einzu- halten. Red.
	        

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