Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (2001) (39)

Christel Hilti-Kaufmann Schaan, Freie Liste, 54 Jahre Kauffrau/Projektmanagerin Es sollte grundsätzlich der niedrigstmögliche Immissionsgrenz- wert angepeilt werden. Grund: Bis es gesicherte wissenschaftliche Befunde gibt, die bei höheren Werten gesund- heitliche Schädigungen für Menschen, Tiere und Pflanzen ausschliessen können, müssen wirtschaftliche und individuelle Interessen zurück gestellt werden. Es ist ja nicht so, dass wir dadurch ins Zeitalter der Buschtrommel zurück fallen. (Übrigens, eine gut funktionierende und kostengünstige Festnetztelefonie, wie wir sie schon einmal hatten, wäre eine Alternative). 
Johannes Kaiser Mauren, FBP 42 Jahre, Vorsteher der Gemeinde Mauren Wenn man der Gesundheit des Men- schen erste Priorität verleiht, heisst dies nicht, dass man sich grundsätzlich gegen die Mobiltelefonie ausspricht. Es gibt erwiesenermassen Lösungs- wege, die beide Seiten berücksich- tigen. An dieser Stelle setze ich mich entschieden für die Gemeindeauto- nomie und damit für die Bürgerinnen und Bürger ein, wenn es darum geht, den Gesundheitsschutz der Bevölke- rung gemäss Art. 50 Abs. 1 des Bau- gesetzes vollumfänglich zu gewähr- leisten. Die Einwohnerschaft hat das Recht darauf. 
Otmar Hasler Bendern, FBP 47 Jahre, Reallehrer Die Diskussion über die gesundheitsgefährdende Strahlen- belastung durch den Ausbau der Mobil- telefonie zeigt, dass die gesetzliche Festsetzung der Immissionsgrenzwerte notwendig ist. Bei der Abwägung der verschiedenen Interessen geht der Gesundheitsschutz vor. Es gilt das Vorsorgeprinzip. Die Antennenstand- orte sind möglichst ausserhalb des Siedlungsgebietes zu planen und die Abklärungen über die Grenzwert- problematik mit Hochdruck weiter- zuführen. 
Bettina Kaiser Balzers, FBP, 33 Jahre lic. iur. Rechtsanwältin und Treuhänderin Tatsache ist, dass sehr viele Bewohner/ innen Liechtensteins Besitzer eines Mobiltelefons sind. Das Handy ist in unserer Gesellschaft praktisch nicht mehr wegzudenken. Nichts desto trotz gilt primär: "Die Gesundheit jedes einzelnen Bewohners muss im Mittel- punkt stehen." Es soll nur dann die Mobilfunktechnik eingesetzt werden, wenn sämtliche gesundheitspolizeiliche Anforderungen eingehalten werden können. Die Gesundheit des Men- schen darf auf keinen Fall zu Schaden kommen. Der Streit um die Grenz- werte zeigt eindeutig, dass die Lang- zeitwirkungen der elektromagnetischen Strahlen noch nicht ausreichend erforscht und keine gesicherten Werte vorliegen. Es ist daher wichtig, dass man das Vorsichtsprinzip walten lässt und die Grenzwerte so tief als möglich ansetzt. 
Rita Kieber-Beck Mauren, FBP 42 Jahre, Treuhänderin Wir haben einen Stand in der Mobilfunl<technologie erreicht, der nicht aufzuhalten und aus dem 
4 modernen Leben auch nicht mehr wegzudenken ist. Information und Erreichbarkeit sind Faktoren, die wesentlich zum Erfolg der Wirtschaft beitragen. Über allem steht aber die Gesundheit der Menschen, die lang- fristig wichtiger und schützenswerter ist. Zum Grenzwert von 0,02 V/m möchte ich mich erst äussern, wenn gesichert feststeht, wieviel Reststrah- lung aus der Schweiz und aus Öster- reich heute auf unser Land einwirkt und wieviel hausgemachte Strahlung unserer Bevölkerung bereits zugemutet wird. Die Immissionsgrenzwerte müss- ten meiner Meinung nach regional   festgelegt werden, da wir weder ent- lang des Rheins, noch entlang unserer Bergkämme einen Vorhang hoch- ziehen bzw. ein Schutzschild aufstellen können, um Strahlung aber auch andere Immissionen und Emissionen von unserem Land und insbesondere unserer Bevölkerung fernhalten zu können. Parallel zur Weiterentwick- lung der Technologie sind die gesund- heitlichen Aspekte zu prüfen und dort, wo Gesundheitsgefährdung zu erwar- ten ist, ist zugunsten der Gesundheit zu entscheiden.
	        

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