Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (2001) (39)

Christian Goop Vaduz, FBP 18 Jahre, Gymnasiast Da ich selbst ein Mobil- telefon in der Tasche habe kann ich mich schlecht negativ gegenüber Mobilfunk-Antennen äussern. Ich will schliesslich auch erreichbar sein, wenn ich mein Gerät eingeschalten habe. Doch sehe ich auch ein, dass diese Strahlung schädlich sein kann; ob sie es ist, hat noch keiner bewiesen. Deshalb finde ich es mehr als sinnvoll, solche Antennen nicht direkt neben Wohngebiete zu stellen, und einen "Sicherheitsabstand" festzulegen. Auch ein bestimmter Grenzwert muss eingehalten  werden, speziell weil man noch nicht genug über die Strahlung und ihre Auswirkungen weiss. Der Bau dieser Antennen soll meiner Meinung nach gestattet werden, doch nur unter bestimmten Bedingungen, sodass sicher niemand zu Schaden kommt. Egon Gstöhl Eschen, VU, 44 Jahre Kaufmännischer Direktor bei den LKW Mobiltelefonie wirft gesundheitliche Fragen auf, umgekehrt bringt sie im privaten und im beruflichen Alltag viele positive Effekte (z. B. Sicherheit unterwegs, Umweltschutz durch die Vermeidung von Leerfahrten usw.). Wenn man sich dem Fortschritt und einer qualitativ guten Grundversor- gung auch in Liechtenstein nicht verschliesst, und das ist die eigentliche politische Frage, dann geht es im Wesentlichen um die praktische Umsetzung, d.h. um die technische Frage nach der besseren Alternative: Entweder die weltweit tiefsten Grenz- werte zusammen mit der Schweiz oder nochmals deutlich tiefere Grenzwerte, was aber eine erheblich grössere Zahl an Masten bringen würde. Der "richtige" Grenzwert ist wahrscheinlich eine Optimierung von elektrobiologischen Erkenntnissen und technischen Möglichkeiten. 
Rudolf Hagen Vaduz, VU 50 Jahre, Dr. lic. oec. HSG   Beim Thema "Mobilfunk" herrscht eine grosse Verunsicherung und die Diskussionen werden sehr emotional geführt. Ich unterstütze daher das Postulat von 1.0 VU-Abge- ordneten, welches bezweckt, dass sich der Landtag mit der gesetzlichen Festlegung vom Immissionsgrenz- werten auseinandersetzt. Bezüglich der Grenzwerte kann sich die Regie- rung insbesondere an den neuesten Forschungsergebnisse und an den Regelungen in anderen Staaten orien- tieren. Die Regierung muss dem Landtag als Gesetzgeber die entspre- chenden Unterlagen unterbreiten und dieser dann über eine gesetzliche Festlegung der Grenzwerte entschei- den. Das Volk hat in einem Referen- dum die Möglichkeit zu entscheiden, ob es mit den Grenzwerten einver- standen ist. 
Walter Hartmann Vaduz, VU 51 Jahre, Zahnarzt Die Mobiltelefonie erzeugt Elektrosmog im weitestgehenden Sinne, der entgegen vielseitiger Beteuerungen auf jedenfall gesund- heitsbeeinträchtigend wirkt. Von der physikalischen — elektrochemischen Denkweise betrachtet, ist zu for- dern, dass die weltweit niedrigsten Grenzwerte für unser Land zu gelten haben. Wobei dies nur die halbe Wahrheit ist oder die einseitig die materialistische Denkweise berück- sichtigt. Viel schlimmer sind die immateriellen energetischen Einflüsse, die naturwissenschaftlich nicht nach- vollzogen werden können. Adrian Hasler Triesen, FBP 36 Jahre, lic. oec. HSG Liechtenstein hat zusam- men mit der Schweiz die weltweit tiefsten Grenzwerte festgelegt. Trotz- dem stellt sich die Frage, ob diese Grenzwerte tief genug sind, um lang- fristig gesundheitliche Risiken auszu- schliessen. In dieser Frage sind sich auch die Experten uneinig. Ich bin der Meinung, dass der Schutz der Gesund- heit von Mensch und Tier über den wirtschaftlichen Interessen der Regie- rung stehen muss und die Ängste der Bevölkerung ernst zu nehmen sind.
	        

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