Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (2001) (39)

Peter Wolff Vaduz, VU, 54 Jahre Dr. iur. Rechtsanwalt Ein Raumplanungsgesetz mit der Zielsetzung wie die derzeit von einer Landtagskommission behandelte Regierungsvorlage muss auf jeden Fall unterstützt werden, da ansonsten einer zunehmenden Verstädterung des Liechtensteiner Talbodens nicht mehr wirksam entgegengewirkt werden kann. 
Sigvard Wohlwend Triesen, Freie Liste, 34 Jahre Kommunikationsberater Ja. 
Ernst Joseph Walch Planken, FBP, 44 Jahre Dr. iur. Rechtsanwalt Um nachfolgenden Gene- rationen Gestaltungsspielraum zu lassen, bedarf es der Rahmenbedin- gungen im Sinne eines Raumplanungs- gesetzes. Die zumindest derzeitige Begrenzung der liechtensteinischen Baugebiete auf die heutige Grösse ist zu begrüssen. Ich erachte ein Raum- planungsgesetz als eine Art Morato- rium, welches der nächsten Generation Gestaltungsspielraum offen lässt. Das Raumplanungsgesetz soll auf die Verdichtung des heutigen Bauraumes und der Bauweise hinwirken und den Gemeinden einen gewissen Entschei- dungsspielraum, was die Planung und Erschliessung innerhalb der Bauzonen betrifft, belässt. Allerdings darf das Bodenrecht das Eigentumsrecht des Einzelnen nicht über Gebühr aus- höhlen. Klaus Wanger Schaan, FBP 59 Jahre, Dipl. Kaufmann Die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen gehört für mich zu den wohl wichtigs- ten staatlichen Aufgaben unseres Landes. Es ist ein Akt staatspolitischer Verantwortung, künftigen Genera- tionen unseres Landes den 
grösstmögIichn Handlungsfreiraum und finan- ziellen wie räumlichen Spielraum offen zu hatten. Diese grundsätzlichen Ziele unseres Staates werden u. a. mit einer aktiven Raumplanung der Gemeinden und des Landes erreicht. Notwendig hierzu ist ein Raumpla- nungsgesetz, 
das diesem staatlichen Auftrag zu genügen vermag. 
Jürgen Zech Nendeln, FBP 35 Jahre, Treuhänder Ja, das kann ich mir vor- stellen, obwohl ich die Details des noch nicht verabschiedeten Raumplanungs- gesetzes nicht kenne. Ich finde es generell sehr wichtig, die Bauzonen in ihrer Grösse ganz klar einzugrenzen, um unser Land vor der vollständigen Überbauung zu bewahren. Freiflächen und landwirtschaftlich nutzbarer Boden müssen unbedingt auch den nachfolgenden Generationen erhalten bleiben, damit ein gewisser Grad an Eigenversorgung mit Lebensmitteln gewährt ist. Naherholungsgebiete müssen geschützt werden.
	        

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