Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (2001) (39)

Raumplanung Die heutigen Bauzonen bieten nach Aussage der Regierung Reserve für 68'500 Einwohnerinnen, einschliesslich der zugehöTigen Arbeitsplätze. Das noch nicht verabschiedete Raumplanungsgesetz sieht vor, dass die bestehenden Bauzonen langfristig in ihrer Grösse und vor allem nach Aussen hin fixieTt werden. Ziel sei die Entwicklung nach Innen. Würden Sie als Landtagsabgeordnete/r ein Raumplanungsgesetz mit diesem Inhalt verabschieden? Raumplanung im Landtag Das Raumplanungsgesetz wurde nach mehreren Entwürfen und vielen Jahren Vorarbeit im September 1999 im Landtag diskutiert. Es fand die erste Lesung statt. Die Regierungsvorlage zur Schaffung eines Raumplanungsgesetzes wurde dann mit 13 Stimmen an eine Landtagskommission überwiesen. Eine Fünferkommission, zusammengesetzt aus den Abgeordneten Otto Büchel (Vorsitz), Lorenz Heeb, Marco Ospelt, Karlheinz Ospelt und Paul Vogt, wurde gewählt. Sie hat den Auftrag die Vorlage noch einmal zu überarbeiten, ohne den zentralen Artikel 10 des Gesetzes über die Grösse der Bauzonen abzuschwächen. Wichtige Aspekte der Vorlage sind klare Vorgaben für die zukünftige Grösse von Bauzonen, gebräuchliche Begriffe klarer zu definieren und zu strukturieren, die Mittel und Möglichkeiten der Landesplanung und den Auftrag zur Koordination durch die Regierung festzulegen. Wann das Gesetz weiterbehandelt wird und in die zweite Lesung geht, ist unklar. Was der Landtag für eine zukunftsorientierte Raumplanung tun könnte: 1 Die zweite Lesung des Gesetzes im Jahr 2001 durchführen. 2 In allen Gesetzesänderungen auf das Ziel der Verdichtung nach Innen achten. 3 Mittel und Ansatz von Ausgleichszahlungen bei Umzonierungen oder Eigentumsbeschränkungen konkret im Raumplanungsgesetz verankern. 
4 Den Artikel 10 des Raumplanungsgesetzes über   die Grösse der Bauzonen so verschärfen, dass die Bauzonen nach Aussen hin garantiert nicht ver- grössert werden können. Das kann geschehen, in dem der Planungszeitraum von 25 Jahren her- untergesetzt, der benötigte Flächenbedarf pro Person relativiert oder der Sicherheitszuschlag von 25% weggelassen oder verringert wird. 5 Die Überprüfung der Zweckmässigkeit der kommunalen Planungsinstrumente durch die Regierung wieder in den Gesetzesentwurf ein- bringen. Diese ist während der Vernehmlassung aus dem Gesetzesentwurf gestrichen worden. 6 Garantieren der für Gewässer notwendigen Flächen durch das Raumplanungsgesetz. 7 Den Abschluss der Landesrichtplanung im Jahr 2001 inklusive des Sachplans Verkehr gewähr- leisten. 8 Die baurechtlichen Parkplatzvorschriften an die Ziele der Verkehrsplanung anpassen. 9 Die Gemeinden dazu verpflichten kommunale Parkierungskonzepte zu erarbeiten. 10 Eine Nutzungsplanung fordern, die bspw. die Verknüpfung der Baubewilligung mit der Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr gewährleistet.
	        

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