Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (2001) (39)

Alex Sele Triesenberg, VU, 60 Jahre, Medizinaltechniker Einem griffigen Lärm- schutzgesetz würde ich zustimmen. Das erfordert aber auch bauliche Massnahmen an Gebäuden, die in lärmgeplagten Gebieten sind. Diese müssen aber von privater Seite getra- gen werden. Zusätzlich müssten auch vermehrt Lärmverursacher geahndet werden (z. B. übermässiger Lärm bei frisierten Autos, Motorrädern sowie Mopeds)   
Ursula Oehry Gamprin, VU 43 Jahre, Kindergärtnerin Lärm ist ein Faktor unseres Alltages, den wir schon gar nicht mehr bewusst registrieren. Dennoch nimmt unser Nervensystem die ständige Belastung wahr und reagiert mit unter- schiedlichen Symptomen darauf. Lärm ist eine Begleiterscheinung unserer Lebensweise. Die Verantwortung liegt bei jedem von uns, den Lärm so gut wie möglich zu reduzieren. In Anbe- tracht der negativen Auswirkungen auf unsere Gesundheit und Lebensqualität würde ich ein Lärmschutzgesetz unter- stützen. Marco Ospelt Vaduz, FBP, 52 Jahre selbständiger Arzt Lärm ist subjektiv und objektiv einer der bedeutendsten Umweltfaktoren. Er bildet eine grosse Belastung für die Gesundheit und wird noch viel zu wenig ernst genommen. Wir müssen alle Lärm soweit wie möglich vermeiden und uns bewusst davor schützen. Dies gilt sowohl für den Arbeitsort wie für die Wohnum- gebung. Für ein Lärmschutzgesetz werde ich mich einsetzen und dabei darauf achten, dass es dem Prinzip folgt, unnötigen Lärm zu vermeiden, bevor Massnahmen zum Schutz vor nicht vermeidbaren Lärmquellen ergriffen werden. 
Hugo Quaderer Schaan, VU, 35 Jahre Leiter Abteilung Wirtschaft im Amt für Volkswirtschaft Ein griffiges Lärmschutzgesetz sollte im Speziellen konkrete und einfach anzuwendende Vollzugsmassnahmen beinhalten. Es sollte auch gewisse Grundprinzipien zum Inhalt haben, wie z.B. die Bekämpfung des Lärms durch Massnahmen an der Quelle (Emissionsbegrenzungen), ein Vor- sorgeprinzip damit möglichst wenig konkrete Belästigungen oder Gefährdungen durch Lärm auftreten können und — wie bereits erwähnt - ein Prinzip das verlangt, dass tatsäch- lich schädliche und lästige Einwir- kungen konkret verhindert werden können.
	        

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