Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (2001) (39)

Ingrid Hassler, VU Eschen, 53 Jahre, Beruf: Mix zwischen Finanzbera- tung, Politik und Familie Lärmschutz in den Betrieben, am Arbeitsplatz ist im Arbeitsrecht geregelt und muss in höchstem Masse vollzogen werden. Hier sollten mit Bezug auf die Gesundheit und das Befinden hohe Standards gelten. Bei einem neuen Anlauf zur Schaffung eines Lärmschutzgesetzes würde ich mich im Landtag einsetzen. Ivo Klein Mauren, VU, 39 Jahre Betriebsökonom HWV und dipl. Wirtschaftsprüfer Lärm ist in einer Zeit, in der die Menschen immer näher zusammen- rücken und die Mobilität ein hohes Ausmass angenommen hat, für viele Bewohnerinnen und Bewohner zu einer psychischen und physischen Belastung geworden. Ein den verän- derten Bedingungen entsprechendes Lärmschutzgesetz tut Not. 
Rita Kieber-Beck Mauren, FBP 42 Jahre, Treuhänderin Als Mindestforderung müssen wir europäischen Standard einhalten. Lärm kann zweifellos Stress verstärken und auf Dauer krank machen. Dauernde Lärmbelastung darf niemandem zugemutet werden. Betreffend die Festlegung von Grenz- werten sind ausgewiesene Fachleute beizuziehen. Generell befürworte ich ein Lärmschutzgesetz, welches meiner Meinung nach auch die Ausnahmen im Vorfeld regeln sollte. 
Robert Kind Ruggell, Freie Liste 23 Jahre, Student Gerade wenn ich an eine mögliche Umfahrungsstrasse durchs Unterland denke, dann kommt mir Lärm in den Sinn. Der Lärm von rasen- den LKWs und hochtourigen Motor- rädern könnten uns dann manch vermeintlichen Ausflug ins Grüne ver- derben. Lärm könnte u.a. auch durch rigorose Geschwindigkeitsbegrenzun- gen und Kontrollen gemildert werden. Wer auf einer Strasse (z. B. Ruggeller- strasse Ruggell Richtung Schaan) 80 km/h fahren darf, die Einhaltung dieser "Beschränkung" aber nicht einmal kontrolliert wird, hat einen Freibrief zum Rasen. Die Einwohner- Innen entlang dieser Strasse können ein Lied davon singen. Lärm beein- trächtigt die Lebensqualität der Men- schen und Tiere genauso wie giftiger Gestank. Dagegen müssen wir uns schützen. Aus diesem Grund fordere ich angemessene Lärmschutzbestim- mungen, damit sich Betroffene auch auf dem Rechtsweg wehren können. 
Peter Kranz Nendeln, VU 43 Jahre, selbständiger Unternehmensberater Lärm ist etwas das die Gesundheit des Menschen schwer belasten kann. Gegenüber großen Ballungszentren und Städten ist die Situation meines Erachtens in Liechtenstein noch in grossen Gebieten erträglich. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Teile der Bevölkerung vor allem einer Lärmbelastung durch den Verkehr ausgesetzt sind. Dies müssen wir ernst nehmen. Einer Diskussion über ein griffiges Lärmschutzgesetz stehe ich positiv gegenüber.
	        

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