Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (2001) (39)

Die Regierung geht in ihrem unveröffentlichten Umwelt- bericht von 1996 davon aus, dass rund ein Drittel der Bevölkerung übermässigen Lärmbelastungen ausgesetzt ist. Ein Lärmschutzgesetz für Liechtenstein wurde letztmals vor knapp 10 Jahren diskutiert. Würden Sie sich dafür einsetzen, dass ein griffiges Lärmschutzgesetz bis 2004 -vom Landtag verabschiedet wird? Lärmschutz im Landtag Ein Postulat von 7 Abgeordneten regte 1984 die Diskussion über ein Lärmschutzgesetz an. Der Land- tag beschloss dann im Mai 1991 ein Gesetz zum Schutz gegen Lärm, in dem als eine zentrale Lärm- quelle der Strassenlärm gesehen wurde. Das Gesetz hatte zum Ziel, den Lärm als Risikofaktor für die menschliche Gesundheit zu verringern, und zwar durch Lärmvermeidung und Lärmschutzmassnahmen an der Quelle und durch Schallschutzmassnahmen. Schon damals waren auf ca. 22 km Länge des Hauptstrassennetzes die Grenzwerte überschritten. Das Gesetz sah das Verursacherprinzip vor — auch für den Strassenlärm. Über eine Lärmabgabe wären die Sanierungskosten von damals insgesamt rund 5 bis 7 Millionen Franken, vom Strassenverkehr über jährliche Abgaben zu bezahlen gewesen. Im Juni 1991 wurde bei der Regierung ein Referendums- begehren eingereicht. Es richtete sich gegen die Finanzierungsart der Sanierungskosten. Die Volks- abstimmung fand dann im September 1991 statt. Die Bevölkerung verwarf damals das vom Landtag verabschiedete Gesetz klar mit rund 80 % der Stimmen. Die Ablehnung richtete sich offensichtlich hauptsächlich gegen die geplante Lärmabgabe und weniger gegen das Gesetz als Ganzes. Seither wurden weder kontinuierliche Messungen über den Lärm gemacht noch die gesetzliche Regelung vorangetrieben. In verschiedenen Gesetzen sind ungenügende Teile für den Lärmschutz vorhanden. Die neuste Regelung ist in der Abgabenverwendung der LSVA zu finden, welche dieses Jahr vom Land- tag verabschiedet wurde. Es können Gelder zur Verbesserung der Umweltqualität (z. B. Lärm etc.) verwendet werden, wozu auch die regelmässige Erfassung und Veröffentlichung der aktuellen Ver- kehrs- und Umweltsituation gehören. 
Was der Landtag für einen griffigen Lärmschutz tun könnte: 1 Griffiges Lärmschutzgesetz verabschieden. 2 Veranlassen regelmässiger Lärmmessungen und deren Veröffentlichung und Erstellung eines Lärmbelastungskatasters inklusive Sanierungs- pflicht. 3 Verursacherprinzip im Lärmbereich durchsetzen. 4 Keine Einschränkung des Nachtfahrverbots für LKW durch eine Ausweitung der Zollabferti- gungszeiten in Schaanwald/Tisis zulassen. 5 Kein Ausbau des Helikopterlandeplatzes in Balzers und keine Bewilligung von Aussenlande- plätzen zulassen, sowie die Zunahme an Flügen eingrenzen. 6 Keinen Wildwuchs von lärmintensiven Freizeit- anlagen (Modellflugplätze, Motocross, Kart, etc.) und Attraktionen (Helikopterflüge etc.) zulassen. 7 Konsequenter Einbezug der Lärmproblematik bei der Verabschiedung des Raumplanungsgesetzes. 8 Kostenwahrheit im Luftverkehr unterstützen.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.