Hansjakob Falk Gemeindevorsteher, Schaan Raumplanung bedeutet für mich in erster Linie eine verantwortungsvolle Ortsplanung. Die Schaaner Ortsplanung ist nach meinem Dafürhalten sehr fortgeschritten und wirksam. Ich glaube, dass es uns gelungen ist, eine Symbiose zu schaffen zwischen den Ansprüchen der hier wohnhaften Menschen und jenen der Wirtschaft. Die Fragen der Raumplanung werden gesetzlich nach meiner Ansicht viel zu spät behandelt, so dass sich in dieser Beziehung auf Gemeindeebene ein zonenrechtliches Eigenleben entwickelt hat, das durchaus gerechtfertigt ist. Ich bin der Auffassung, dass den Gemeinden das dafür notwendige Verant- wortungsbewusstsein durchaus zugemutet werden kann. Wenn es gelingt, die zonenrechtli- chen Überlegungen, vor allem jener Gemeinden, die zusammengewachsen sind wie Schaan, Vaduz und Triesen zu koordinieren, hätte die Raumplanung in unserem Lande ihren Zweck erfüllt. Für Schaan wurden für die nächsten Jahre Bauzonen für ca. 1,5'000 Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehen. Es wird sich kaum aufdrängen, die Bauzonen zu erweitern.
Johannes Kaiser Gemeindevorsteher, Mauren Raumplanung hat für mich mit der Artikulie- rung von ökologischen und ökonomischen Visionen unseres Lebensraumes zu tun. Diese hätte einsetzen müssen, bevor das liech- tensteinseitige Rheintal von Triesen bis Schaan flächendeckend überbaut und bevor in allen Gemeinden aufgrund den Zonenplänen jeder Quadratmeter definiert wurde. In Mauren ver- folgen wir seit Jahren eine zukunftsorientierte und verantwortungsvolle Raumplanung mit über 70% Landwirtschafts-, Grün- und Waldzonen sowie ca. 30% Siedlungszone mit integrierten Freiräumen. Die Thematik kann sicher nicht so ange- gangen werde, wie es der Entwurf des Raum- planungsgesetzes vorsieht, der lediglich darauf abzielt, die Kompetenz der Ortsplanung den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinden zu entziehen und diese auf die Regierungsebene zu transferieren. Wir in Mauren haben seit Jahrzehnten einen zielorientierten Weg einge- schlagen,
der den zukünftigen Generationen lebenswerte Perspektiven garantiert. Raumplanung? Raumplanung! Der Richtplan stellt Ziele und Massnahmen für die Entwicklung eine bestimmten Raumes dar. Die Wirkung von raumwirksamen Tätigkeiten wird auf ihre Wirkung abgeschäzt. Diese werden als rog ra m m zusammengestellt, um die obigen Ziele zu erreichen. Der Plan ist behördenverbindlich.