Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1998) (38)

bei öffentlicher Verkehrserschliessung, der Verknüpfung der Baubewilligung mit der Erschliessung durch den öffentlichen Ver- kehr usw. Mit Ausnahme der gesetzlichen Vorschriften zur Parkierungsbewirtschaftung sind die rechtlichen Instrumentarien weitgehend vorhanden. Die Raumplanung kann, den politischen Willen vorausgesetzt, einen nachhaltigen und mass- geblichen Beitrag zum Thema Verkehr liefern. Die Raumplanung hat nicht nur verkehrsredu- zierende, sondern auch verkehrslenkende Massnahmen zum Inhalt. Die Koordination all dieser raumplanerischen Massnahmen ist in Verbindung mit weiteren Massnahmen insbe- sonders im fiskalischen Bereich bis hin zur Strassenmaut ein Baustein einer regionalen Verkehrpolitik. Die Raumplanung kann und will den Ver- kehr nicht grundsätzlich verhindern — aber sie   kann und will ihn lenken und dort reduzieren, wo er nicht notwendig ist. Zum Anteil der Verkehrsflächen, bezogen auf die Landesfläche wie auch auf die einzelnen Siedlungsgebiete, bestehen keine Statistiken. Für einzelne Gemeinde- quartiere liegen angenäherte Berechnungen vor, die eine sehr hohe Streubreite des Anteils der Verkehrsfläche an der Bauzone aufzeigen. Dieser Anteil schwankt zwischen 10 % und 40 %. Bedingt durch die hohe Erschliessungsdichte und den grosszügigen Ausbaustandard ist in allen Gemeinden im Vergleich mit Gemeinden im benachbarten Ausland ein überdurchschnittlich hoher Erschliessungsanteil vorhanden, der im Landesdurchschnitt auf 15 % bis 20 % des Bau- und Reservezonengebietes (21 km²) geschätzt wird. Unter Einschluss des Landstrassennetzes beträgt die gesamte, weitgehend asphaltierte Verkehrsfläche im rheintal-seitigen Siedlungs- und Landschaftsraum ca. 5.1 km².' 1 Daten der Stabsstelle Landesplanung 
Diese beiden Kartenausschnitte eines Zonenplanes im gleichen Massstab zeigen ein sehr unterschiedliches Verhältnis von Strassen und Häusern. Die in die Fläche gerichtete Entwicklung der Siedlungen und die dadurch bedingten weiteren Weg- strecken ziehen steigende Mobilitätsbedürfnisse nach sich. Diese Bedürfnisse haben bekanntlich negative Folgen in bezug auf Lärm- und Luftbelastungen, aber auch auf die Finanzen. Die Investitions- und Folgekosten steigen ins Unermessliche. Von 1960 bis 1992 haben die Gemeinden knapp CHF 340 Mio. für die Erschliessung von Bauland aufgewendet. Das Land hat diese Ausgaben mit rund 40 % subventioniert. In der Zeit zwi- schen 1975 und 1983 flossen bspw. ein Fünftel aller Gemeinde- ausgaben in die Erschliessung der Bauzonen. Diese Investitio- nen verursachen enorme Betriebs- und Unterhaltskosten, die wir auch folgenden Generationen aufladen. Für Erschliessungen im Gemeindegebiet müssen wir mit jährlichen Aufwendungen von rund 1 % der Investitionskosten rechnen.
	        

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