Das Risiko ist nicht kalkulierbar. Die tatsächlichen Folgen der gentechnischen Veränderungen von Organismen können nicht im Labor getestet werden. Freisetzungsversuche oder konkrete Anwendungen sind für weitere Erkenntnisse notwendig. Das Risiko, das wir durch Freisetzung und Anwendung eingehen, ist aber nicht kalkulierbar. Bei der Verwendung von Gentech-Humaninsulin treten im nach- hinein Nebenwirkungen auf, die nicht voraus- sehbar waren. Niemand kann beurteilen, wel- che Auswirkungen die Herbizidresistenzen von Kulturpflanzen über die Nahrungskette auf den Menschen haben werden. Folgereaktionen dieser Eingriffe auf die komplexen Wechselwir- kungen in der Natur sind nicht voraussehbar. Das Experiment "Gentechnik" gerät durch die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen ausser Kontrolle, da die Frei- setzung nicht rückgängig gemacht werden kann. Weder positive noch negative Langzeitwirkun- gen gentechnischer Veränderungen können für Gesundheit und Umwelt angemessen berück- sichtigt werden. Die rechtliche Verantwortung besteht auf mehreren Ebenen. Eine der Aufgabendes Staates ist die Förderung der Volkswohlfahrt. Im Naturschutzgesetz ist verankert, dass einheimische Pflanzen- und Tierarten erhalten, Lebensräume für sie bewahrt, gefördert und geschaffen werden, ein funktionsfähiger Land- schaftshaushalt gesichert wird, die Dynamik, Vielfalt, Eigenart und Schönheit, die Leistungs- fähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfä- higkeit der Naturgüter und auch die Pflanzen- und Tierwelt nachhaltig gesichert sind. Die Lebensmittelverordnung schreibt vor, dass Nahrungsmittel Stoffe und Organismen nur
in Mengen enthalten dürfen, welche die menschliche Gesundheit nicht gefährden kön- nen. Lebensmittel dürfen weder verdorben, ver- unreinigt oder sonst im Wert vermindert sein. Ethik ist ein zentrales Argument. Unser ganzes Leben richtet sich nach einer bestimmten Ethik. Mit der Gentechnologie wird der Mensch vor Probleme gestellt, die es bislang so nicht gab. Viel rascher und zielge- richteter können neue gewünschte Eigen- schaften bei Lebewesen erreicht werden. Die Möglichkeiten, Folgen von gentechnischen Eingriffen abzuschätzen, stehen in keinem Ver- hältnis zum Potential gentechnischer Eingriffe. Die Freisetzung gentechnisch manipulierter Organismen kann irreversible und nicht vor- hersehbare Reaktionen auslösen. Wir brauchen also Prinzipien, Kriterien und Normen für die Beurteilung der Gentechnologie, die weit über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen. So muss beispielsweise gelten, dass "wissenschaft- licher Fortschritt nicht noch grössere Probleme schafft, als er zu beseitigen beabsichtigt". Die Diktatur der Grossunternehmen schafft Abhängigkeit und Ohnmacht. Grossunternehmen verkaufen nicht nur die herbizidresistente Pflanze, für die sie das Patent beanspruchen, sondern auch gleichzeitig das Herbizid für die noch "fehlenden" Resistenzen• der Pflanze. Fragwürdig kombinierte Angebote schaffen zusätzliche Abhängigkeiten von weni-