Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1996) (36)

Gemeinden haben immer Vorbildcharakter! • Förderung der Nutzung CO2-armer oder neutraler Energieträger für gemeindeeigene Bauten • Klimarelvante Vorschriften konsquent überprüfen • Anreize oder Durchsetzen von Anschluss- verpflichtungen im Rahmen von Quartier- plänen für einzelne Energieträger wie bspw. Hackschnitzel • Kritische Überprüfung des Gemeindebudgets in Bezug auf Unterhalts-, Erneuerungs-, Betriebs- und Ausbaubudgets für die eigenen Bauten und den Strassenverkehr. Eine Investition in Fussgänger- und Fahhradwege kann Gelder binden, die sonst in Belags- erneuerungen der Gemeindestrassen investiert würden. Konkrete Beispiele im Handlungsspielraum der Gemeinden zum Thema Energie • Durchführung eines Energietages zur Sensibilisierung der Bevölkerung zu Energiefragen 
• Festhalten des Energieverbrauchs der kom- munalen Bauten in der Energiebuchhaltung und ableiten von Sanierungsmassnahmen • Erarbeiten eines energiepolitischen Program- mes, einer Energieplanung (Energiepolitik auf . Gemeindeebene findet heute in verschiedenen Ressorts statt und birgt die Gefahr, dass alle zuständig sind und niemand sich verantwort- lich fühlt) • Durchführen von Aktionen wie bspw. der Verteilung von Energiesparlampen an alle Haushaltungen • Einführung einer Kostenrechnung mit kalkula- torischen Energiepreiszuschlägen (Planungsentscheide und Unterhaltsbudgets werden entsprechend den externen Kosten der verschiedenen Energieträger belastet) • Vorbildliche, innovative kommunale Bauten und Anlagen (Neubau und Sanierungen) • Energieplan erstellen (Wo sind welche Energien und Verbraucher vorhanden? Gebiete für Verdichtung von Gas/Holz usw. ausscheiden usw.) • Energiekennzahl-Aktion durchführen (Fragebogen an Hausbesitzer schicken, Auswertung und Information des Haus- besitzers, Vergleich in fünf Jahren durchführen) Zum Thema Verkehr • Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze bei Schulhäusern, Gemeindekanzleien, Sportstätten usw. • Beruhigung des motorisierten Verkehrs (Fahrverbote, Fussgängerzonen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Aufpflästerung von Kreuzungen und Fussgängerstreifen, Schwellen, Verengungen, Wohnstrassen usw.) • Förderung des nichtmotorisierten und öffentli- chen Verkehrs (Radstreifen, Bevorzugung von Fussgängern und Radfahrern bei wichtigen Übergängen, Dorfbus bspw. in Form von Sammeltaxis usw.) • Einrichten eines Dorfbusses für SchülerInnen, Vereinsanlässe, Sportanlässe usw.
	        

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