Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1996) (36)

Schutz der Ozonschicht • Geeignete Massnahmen Liechtenstein bekennt sich dazu, geeignete Massnahmen (Gesetze, Politiken, usw.) zur Regelung, Begrenzung, Verringerung oder Verhinderung menschlicher Tätig- keiten, die tatsächliche oder wahr- scheinliche Veränderungen der Ozonschicht nach sich ziehen, zu treffen.1   • Verbot von Halonen Liechtenstein willigt in das Verbot von Halonen auf Anfang 1994 ein. Für die Halone gilt ebenfalls, dass die bestehenden Anlagen mit recyc- lierten Halonen versorgt werden.2   • 
Verbot von FCKW, Trichlorethan und Tetrachlorkohlenstoff Ab 1996 sind in Liechtenstein die FCKW, das Trichlorethan und der Tetrachlorkohlenstoff untersagt. Wobei bestehende Anlagen mit recyclierten FCKW versorgt werden.2   • Redutkion der HFCKW Der Verbrauch von halogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (HFCKW) muss bis ins Jahr 2003 auf den Gesamtverbrauch der FCKW und HFCKW von 1989 eingefroren werden. Danach folgt eine schritt- weise Reduktion bis zum Verbot im Jahre 2030.2  • 
Verbot von HFBKW Ab 1996 sind in Liechtenstein die Herstellung und der Verbrauch der teilhalogenierten Fluorbromkohlen- wasserstoffe (HFBKW) verboten? • Einschränkung des Gebrauchs von Methylbromid Ab 1996 soll Methylbromid auf den Stand von 1991 eingefroren werden.2   • Handelsverbot Der Handel ist neu nicht nur mit FCKW, Halonen, 1,1,1-Trichlorethan und Tetrachlorkohlenwasserstoff verboten, sondern auch mit den HGBKW.2   • Beiträge an den multilateralen Ozonfonds Liechtenstein richtet Beiträge an den multilateralen Ozonfonds aus, dieser betrug 1996 rund US$ 17'400. Der Fonds dient zur technologischen und finanziellen Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Umsetzung der Protokollbestimmungen.2   In Liechtenstein ist es heute so, dass für die Verwendung derjenigen Stoffe, die die Ozonschicht gefährden, jährli- che Gesuche gestellt werden müssen. Aufgrund dieses Verfahrens haben bereits die Mehrzahl der Verwender auf ungefährlichere Stoffe umgestellt. Einige dieser Stoffe sind jedoch sehr schwer kontrollierbar. 
Reduktion des Treibhauseffektes • Reduktion der CO2-Emissionen und Einführung der CO2-Abgabe Liechtenstein hat sich dazu verpflichtet rasch auf die Einführung von Instrumenten wie die CO2-Abgabe hinzuarbeiten! Ebenfalls verpflichtete sich Liechtenstein die CO2-Emissionen bis zum Jahre 2000 auf das Niveau von 1990 zu stabilisieren.3   • Weitere Massnahmen Einen weiteren Schritt zur Reduktion der CO2-Emissionen will Liechtenstein bis zum Jahre 2005 machen. Bis dahin sollen diese Emissionen 20% unter das Niveau von 1990 gesenkt werden.4   Will Liechtenstein diese Versprechen einhalten, sind sofort greifende Mass- nahmen notwendig. Im Klimabericht von 1995 sind Massnahmen in den Bereichen "Energie" und "Verkehr" aufgeführt — doch mit deren Umsetzung tun wir uns schwer. 1 Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht, 1989 2 Zusatzprotokoll von Kopenhagen, 1996 3 Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimänderungen,1995 4 Vierertreffen der Umweltminister der deutschsprachigen Länder, 1995 Verträge und was sie bedeuten könnten Liechtenstein und das Weltklima Liechtenstein produzierte 1990 jede(r) Einwohner(in) 7.1 Tonnen CO2. Eine Reduktion für Liechtenstein um 20% bis 2005 bedeutet bei ähnlich bleibendem Bevölkerungs- wachstum eine Reduktion von ca. 2.5 Tonnen pro Person. Das heisst beispielsweise, dass im Jahre 2005 jede Person in Liechtenstein — verglichen mit den Werten von 1990 - ca. 980 Liter Erdöl pro Jahr einsparen muss oder ca. 1135 Liter weniger Benzin pro Jahr verbrauchen darf. Und diese Reduktion ermöglicht noch keine weltweit nachhaltige Entwicklung!
	        

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