Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1992) (30)

Liecht. Umweltbericht, November 1992 
Seite 11 Klein- und Biobauern wollen Direktzahlungen mit Ökokriterien Ob es ein Gesundschrumpfen ist oder eine ungesunde Entwicklung hin zum agroindustriellen Grossbetrieb, darüber kann man verschiedener Ansicht sein. Jedenfalls sterben die Kleinbetriebe allmählich aus. Die bisherigen Subventionspraktiken haben das ihrige dazu beigetragen, dass die Grössten am meisten profitiert haben. Produktesubventionen wie sie beispielsweise für die Stützung des Milchpreises typisch sind, begünstigen naturgemäss die grossen Produzenten. Das gleiche gilt für Anbauprä- mien, 
die, für eine bestimmte Menge erzeug- ter Nahrungsmittel oder für eine bestimmte Ackerfläche bezahlt werden. Falls keine wei- teren Einschränkungen im Gesetz formuliert werden, lautet die Devise: wer mehr produ- ziert bekommt mehr Subventionen. Die Her- ausbildung von Grossbetrieben und Ertrags- steigerungen sind damit vorprogrammiert. Die europäische Landwirtschaft krankt je- doch bereits an Überproduktion. Über dem Butterberg und dem Milchsee ziehen dunkle Wolken auf. Die 1986 gestartete Uruguay- Runde des Allgemeinen Zoll  und Handels- abkommens (GATT) soll einen erleichterten Zugang der landwirtschaftlichen Produkte aus den Entwicklungsländern in die Indu- strieländer bringen -- mitten in die eigene Überschussproduktion hinein. Die Europäi- sche Gemeinschaft (EG) reagiert bereits mit Förderprämien für Landwirte, die Produk- tionsflächen stillegen. Die EG-Mitgliedsstaa- ten verdoppeln diese Bemühungen. Auch der schweizerisch-liechtensteinische Agrarmarkt bleibt von dieser Entwicklung nicht verschont. Künftige landwirtschaftliche Subventionen müssen produktneutral sein, d.h. sie dürfen keinen Mehrertrag stimulie- ren. Von der Produktesubvention ist daher abzurücken, während Flächenbeiträge oder betriebliche Direktzahlungen erlaubt sein dürften, da sie dem Landwirt erlauben, vom Ertragsmaximum herunterzukommen. 
Die Klein- und Biobauern in der Schweiz be- fürworten Direktzahlungen an Bauernbe- triebe, wie sie im Januar 1991 an einer Pres- sekonferenz bekanntgaben. Sie verlangen je- doch ökologische und soziale Auflagen. Der Sekretär der Vereinigung zum Schutz der Kleinen und Mittleren Bauern (VKMB), Herbert Karch, spricht sich für betriebsge- bundene Direktzahlungen aus, die die Grundleistungen zugunsten von Umwelt, Landwirtschaft und dezentraler Besiedlung wirksam entgelten. In Kombination dazu sollten abgestufte Flächenbeiträge für be- sondere, vertraglich vereinbarte ökologische Leistungen ausbezahlt werden. Die Erhal- tung der kleinen und mittleren Familienbe- triebe kann so ebenfalls besser erreicht wer- den.   Werner Scheidegger, Präsident der Vereini- gung Schweizerischer Biologischer Landbau- organisationen (VSBLO), bemängelte die missbräuchliche Warendeklaration, die ver- hindert, dass die bisher rund 1000 Biobetrie- be in der Schweiz die tieferen Erträge über den Produktepreis abgelten könnten. (Wir berichten in diesem Umweltbericht an ande- rer Stelle über Bio-Signete). Der-neue Gesetzesentwurf über die Boden- bewirtschaftungsbeiträge in Liechtenstein erfüllt die Anliegen der Klein- und Biobau- ern weitgehend, auch wenn am System der Flächenbeiträge anstelle direkter Betriebs- zuschüsse festgehalten wird. Die folgenden Aspekte des Gesetzesentwurfes sind hierfür massgeblich: 
• 
Die Förderung erfolgt bis maximal 15 Hektaren. Selbst Grossbetriebe mit 50 Hek- taren Betriebsfläche sind nur für 15 Hekta- ren prämienberechtigt. • Biobetriebe sollen die doppelten Prämien bekommen. • Ökologische Leistungen, z.B. extensiv ge- nutzte Acker-, Wiesen- und Uferrandstrei- fen, Hecken 
oder. Wasserflächen werden fi- nanziell abgegolten. • Die Prämiensätze fallen stark ab, wenn für eine Kulturart ein Subventionsgesuch über mehr als 5 Hektaren gestellt wird. Alle diese Neuregelungen sind geeignet, den kleinen oder mittleren Bauernbetrieb finan- ziell zu stützen. Die ökologischen Bemühun- gen werden honoriert und insbesondere auch der Biobetrieb in seiner Position gestärkt. ■ Was sind Direktzahlungen? Der Begriff Direkt- oder Ausgleichs- zahlungen taucht in der Diskussion über die Unterstützung der Landwirt- schaft häufig auf, allzu oft jedoch auch missverständlich. Als Direktzahlungen gelten Einkommenszuschüsse, die nicht an den Produktionspreis gebunden sind. Das können Flächenanbauprämi- en, 
Hanglagenprämien, Tierhalter- beiträge, ökologische Ausgleichszah- lungen oder ähnliches sein. Sie bilden zusammen mit der Preispolitik (z.B. Milchpreis) die Instrumente der Ein- kommenspolitik. Nicht als Direktzah- lungen werden Investitionshilfen sowie Aufwendungen für die Produktever- wertung, die nicht direkt an die Land- wirtschaft ausbezahlt werden, bezeich- net (z.B. Milchverarbeitung, Grastrock- nung). Die verschiedenen Kategorien von Direktzahlungen können der Ta- belle entnommen werden. Tabelle: Einteilung der bestehenden Direktzahlungen in der Schweiz
	        

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