Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1979) (3)

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Umweltbericht Juni 1979 Eine Lanze für den «biologischen Landbau» Der sog. biologische Landbau stellt eine Herausforderung an die immer intensiver werdenden Landbauformen hinsichtlich Er- haltung der Bodenqualität und der Um- weltbelastung dar. Die Entwicklung des konventionellen Landbaues wird ob den möglichen ökologischen Folgeschäden auch von Kreisen der Landwirtschaft selbst zu- nehmend kritischer betrachtet. Der biolo- gische Landbau macht geltend, dass er durch seine biologisch-organische Betriebs- weise für organisches Bodenleben und für weniger kontaminierte Pflanzen und Tiere und damit für eine gesündere Ernährung be- sorgt sei. Noch stehen weite Kreise der Landwirtschaft diesen Anbaumethoden mit Skepsis oder gar Ablehnung gegenüber, wobei vor allem Ertragseinbussen und die Kosten als Argumente gegen den biolo- gischen Landbau angeführt werden. Die vor- liegende Umweltbelastung, gerade auch durch die Landwirtschaft, muss einge- schränkt werden. In Liechtenstein werden Hagelschädenversicherungen, Hanglagenbe- wirtschaftung, Ausmerzen von Vieh, Alpbe- wirtschaftung, Rübli etc. subventioniert. Warum nicht auch der biologische Landbau? Es soll hierfür bereits umstellungswillige Landwirte geben. Das trostlose Rheinwuhr Haben Sie schon ein mannshohes Pflanzchen am Rheindamm gesehen? Wenn ja, so war das sicher auf der Schweizer Seite, vielleicht im Bündnerland? Bei uns herrscht «Ordnung»! Bis vor wenigen Jahren wurde gar jegliches vorwitzige Pflänzchen präven- tiv vergiftet. Nachdem sich darüber doch zu viele aufgeregt haben, macht man es wieder «von Hand». Muss denn dieser trostlose, wüstenähnliche Aspekt auf 27 Kilometer alleinig vorherrschen? Nach Meinung der internationalen Rheinkommission ja! Hier herrscht die vor hundert Jahren_ dozierte Meinung vor, dass jedes Gehölz in der Nähe jedes Wässerchens gefährlich ist und bleibt. Ganze Berge von praktischen Gegenbe- weisen mögen an diesem klaren Prinzip «Baum und Strauch weg» nichts ändern. Da haben's die ob Bad Ragaz besser, die unter- stehen nicht diesen «Ratzebutz-Bestimmun- gen» am gleichen Rhein. Es wird zwar noch viel Wasser den Rhein hinunter fliessen, aber eines Tages wird der Aspekt am Rhein durch Bäume und Strauch aufgelockert werden. Die LGU wird mit Bestimmtheit auf dieses öffentliche Aergernis zurückkommen. Wie wir bei Redaktionsschluss erfahren, setzt sich das FL Bauamt für Versuchspflanzungen am Rheindamm ein. Bravo! 
Neue Artenschutzbestimmungen in Vorarlberg Staatsgrenzen sind für die wildwachsenden Pflanzen und freilebenden Tiere bedeutungs- los. Wir verfolgen deshalb mit Interesse, was unser auf 35 km gemeinsamer Nachbar am 20. März 1979 für den Schutz einheimi- scher Lebewesen erlassen hat. Er hat beispielsweise den Katalog der voll- kommen geschützten Pflanzen um sämtliche Orchideenarten (wegen Verwechslungsge- fahr!) und Schwertlilien erweitert. Bei den Säugetieren und Vogelarten sind sämtliche Arten, mit Ausnahme der Mäuse, Ratten, Rabenkrähen, Elster, Eichelhäher, Spatzen und verwilderte Haustauben, neu unter Schutz. Das gleiche gilt für alle Amphibien und Reptilien sowie für die Schmetterlinge. Ebenso wird eine Reihe weiterer attraktiver Insektenarten geschützt. Alle diese Arten sind auch in ihren Lebens- räumen zu erhalten. Demgemäss wäre etwa die Zerstörung eines Tümpels nicht zulässig. Mit diesen Bestimmungen wird ein weiterer Schritt in Richtung Koordination der grenz- überschreitenden Artenschutzbestimmungen erreicht. Gegen Strassengigantomie I Viele Bürger fragen sich mit Recht: Wird beim Strassen-Ausbau im Interesse der Be- völkerung gebaut? Jeder kennt in seiner Gemeinde Beispiele des überdimensionierten Ausbaues von Quartier-, Sammel- oder Land- strassen. Sie reissen oft die alten Siedlungs- strukturen auf und 
zweiteilen die Ortschaf- ten. Ist beispielsweise der Ausbaugrad einer Ruggeller oder Hinterschellenberger Land- strasse notwendig, um nur zwei konkrete Beispiele unter vielen zu nennen? Sind die Strassenplaner im allgemeinen zu normen- gläubig oder bedeuten sehr breite Strassen den «Fortschritt»? Normen sind doch nur Richtwerte, die nicht ausschliessen, dass man sich an die gegebene Umweltsituation an- passt. Tendenzwende in Aussicht? Im Rahmen einer zweiten Ausbauetappe der 
generellen  Strassensanierung um den Wei- herring in Mauren befasst sich der Ge- meinderat mit dem Projekt einer «Wohn- strasse». Es soll dabei darum gehen, keine weitere «Schnellstrasse» in ein ruhiges Wohngebiet hereinzuziehen. Die Strasse wäre im Ausbau dementsprechend klein gehalten und kann sogar Engpässe enthal- ten. Der Mensch im Mittelpunkt und nicht das «Goldene Kalb Auto» — ein Hoffnungs- schimmer des Umdenkens? 
Energieeinsparung durch bauliche und technische Massnahmen beim Hausbau Mit der Verordnung vom 13. Februar 1979, einem 
keineswegs selbstverständlichen Schritt, hat die Regierung mit ihrer Energie- sparpolitik einen ersten Teilschritt unter- nommen.   Die Vorschrift, Häuser optimal zu isolieren, ist sicher eine wirksame Sparmassnahme, welche praktisch ohne wesentliche Kosten- steigerung realisiert werden kann. Auch die weiteren Punkte der Verordnung, wie Wärmetauscher für Klimaanlagen 
und Isola- tion von Leitungen, sind als langfristige Investitionen sicherlich vertretbar und effi- zient. Hoffentlich wird die Verordnung von den Bauwilligen positiv aufgenommen, denn nur der Vollzug bringt für alle den erhofften Nutzen. Der Auenwald -- der Abfallkübel der Nation Die Umgebung .des Rheines wird durch den Fahrradfahrer und den Fussgänger als Erholungszone immer mehr «entdeckt». In den meisten Gemeinden flankiert ein noch weitgehend naturnaher Auwaldstreifen den in hohe Zwangsjacken gelegten Rhein. Dort 
sieht es oft  himmeltraurig aus: Landwirt- schaftliche Abfälle aller Art werden ein- gekippt — sie mögen zwar noch eines Tages verrotten — Schrotthaufen, es waren einst Trax, Kräne oder sonstige Baumaschinen, sind, ähnlich historischen Inkastätten, im Dickicht sichtbar. Eigentliche Bauunterneh- merdepots, legale und illegale Schuttdepo- nien runden das Bild ab — der eigentliche Abfallkübel der Nation! Warum diese augenscheinliche Geringschätzung? Ist es, weil es sich fast durchgehend um Gemeinde- eigentum handelt, zu dem man nicht Sorge zu haben braucht? Der Auenwald ist doch Gold wert, denn er hütet unseren grössten Bodenschatz: das Grundwasser! Die LGU wird auf dieses Thema zurückkommen. «Luchs und Wildkatze» Etwa 650 Schüler besuchten die Ausstellung im Landesmuseum Sehr positiv war die Reaktion auf die von Josef Biedermann (Fachausschuss «Schule und Erziehung») gestalteten Arbeitsblatter zur Sonderausstellung «Luchs und Wild- katze» in unserem Landesmuseum. Etwa 650 Schüler der Realschulen Balzers, Eschen, St. Elisabeth und Vaduz, der Oberschule Vaduz und des Liechtensteinischen Gym- nasiums besuchten die vom Naturhistori- schen Museum Bern gestaltete Wanderaus- stellung. Mit Hilfe der von der LGU zur Ver- fügung gestellten Arbeitsunterlagen konnten sich die Schüler in der Ausstellung über die Biologie der beiden Tierarten informieren. Besonderes Gewicht wurde auf das Ver- ständnis der Rolle des Luchses im Natur- haushalt gelegt.
	        

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