Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1979) (3)

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Umweltbericht 
Juni 1979 Helikopter- Landeplatz in Balzers? Mit Bedauern nimmt die LGU von der Hartnäckigkeit Kenntnis, mit der in Bal- zers — gegen alles öffentliche Interesse — 
der Plan eines Helikopterlandeplatzes verfolgt wird. An den Argumenten gegen ein solches Unternehmen hat sich seit unserer Stellungnahme zu ähnlichen Plänen im Jahre 1975 in Gamprin nichts geändert. Vielmehr ist ihre Stichhaltig- keit und Dringlichkeit durch die seit 1975 eingetretene Entwicklung auf dem Ener- gie- und Umweltschutzsektor noch ge- stiegen. Aus der Vielfalt der Gründe seien hier nur drei aufgeführt: — 
Erdöl ist ein knappes Gut. 
Es geht nicht an, dass dem zweifelhaften Komfort und Vergnügen einiger We- niger unverhältnismässig viel davon geopfert wird. Dies insbesondere, da die vorhandenen Verkehrsverbindun- gen schnelles und bequemes Errei- chen wichtiger Orte erlaubt. — 
Rettungsflüge werden so oder so durch Helikopter oder Landeflugzeu- ge der Schweizerischen Rettungsflug- wacht durchgeführt, 
die dafür ausge- rüstet ist. Liechtenstein ist Kollektiv- mitglied dieser Spezialorganisation. Im übrigen ist der Rettungsdienst des LRK äusserst leistungsfähig. — 
Die Lärmbelästigung im engen Rhein- tal 
wird auch bei einem Touristik- und Nachtflugverbot beträchtlich sein. Sie läuft den touristischen An- strengungen und den Interessen der heimischen Bevölkerung an einer erholsamen, intakten Landschaft dia- metral entgegen. (Dabei ist sich die LGU bewusst, dass es neben dem anstehenden Vorhaben noch weitere Lärmquellen aus der Luft innerhalb des Liechtensteiner Territoriums gibt, so u. a. Schleppvolten für Segelflieger ab Bad Ragaz, private Sport- und Modellflugzeuge.) Die LGU weist mit ihrer nachdrücklichen Ablehnung eines gewerbemässig betrie- benen Helikopterunternehmens im Lande auch auf die negativen Erfahrungen an- deren Ortes hin. Zu beachten sind zudem die kürzlichen Feststellungen der OECD, wonach in Europa 100 Millionen Men- schen tagtäglich einer zu grossen, ge- sundheitsschädigenden Lärmbelästigung ausgesetzt sind. Es geht darum, unbe- dingt zu verhindern, dass unser kleines Land Teil dieser 100 Millionen Unglück- lichen wird. 
Fluglärm, obwohl nur Teil des grossen Umweltkonzertes, ist ein heisses Thema. An ihm erhitzen sich die Gemüter. Auch wenn man ihn misst, diesen Lärm, sind dann die erfassten Werte, resp. deren Zumutbarkeit überhaupt messbar? Kann man überhaupt Lärm exakt erfassen? Bleibt hier nicht vieles an subjektivem Empfinden? Hauptwunsch vieler Menschen: Abschalten, wieder ein bisschen mehr Zeit für für sich selber haben, ruhiger leben! Der objektiv nachgewiesene Unverträglichkeitswert mit psychischen und physischen Beein- trächtigungen liegt bei ca. 90 db(A), ein Wert, den etwa ein Lastwagen erbringt. Sind wir dann lärmsüchtig, wenn wir in eine Diskothek gehen, die gut und gern 100 db(A) erbringt? Stört uns hingegen nicht der Motorrasenmäher unseres Nachbarn, der eigentlich nur 60 db(A) auf einem Grundstück entwickelt? Oder der Modellflieger mit seinem hohen Gesurre, der uns an das peinvolle Bohren beim Zahnarzt erinnert? Es gibt anscheinend verschiedene Lärme! Ausgedehnte Untersuchungen unter der Bevölkerung von Zonen, die in der Nähe von Flug- häfen liegen, bestätigten, dass der Lärm die Gesundheit der Menschen gefährdet. Es wurden zwar keine offensichtlichen Erkrankungen festgestellt, doch wurden Störungen im Herz- Kreislauf-System besonders häufig angetroffen. Durch Experimente wurde auch die verbrei- tete Annahme entkräftet, dass etwa Fluglärm durch Gewöhnung und Anpassung harmlos sei. Die Lärmdosis insgesamt, die ein Mensch während seines Lebens aufnimmt, ist ausschlag- gebend für Gehörschäden. In der BRD wird jährlich mit einer Milliarde DM an Entschädi- gungssummen für die am Arbeitsplatz entstandenen Gehörschäden gerechnet. Wie schön wär's da, wenn wir auf einer weniger «lärmgeplagten Insel» verbleiben könnten!
	        

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