Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1979) (3)

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Umweltbericht 
Juni 1979 Der Kampf um den Boden in der Tallandschaft - Ein dringender Appell zur Erhaltung unserer Landwirtschaft von Dipl. Agrar-Ing. Adolf Real, Vaduz Boden der dauernden landwirtschaftli- Baugebiete im Liechtensteiner Talraum chen Nutzung vorzubehalten. 
Das 
brennendste Urnweltschutzproblem Liechtensteins ist die Zersiedelung. Und zwar vor allem des Talraumes, 
der folgende Funktionen zu erfüllen hat:. Er produziert Versorgungsgüter, gewährleistet die Was- serversorgung, schützt vor Naturgewalten, erneuert die Luft, gleicht das klima aus, dient den Pflanzen und Tieren als Lebens- und dem Menschen als Erholungsraum 
und trägt darüber hinaus zur Abfallbeseitigung bei. Dieser freie, ländliche Raum ist bedroht durch ungehemmtes Wachstum. In den beiden «Umweltberichten» des vergangenen Jahres haben wir auf die liechtensteinischen Verhältnisse aufmerksam, gemacht. In Aus- sendungen haben wir zudem an alle, die es angehen mag, zusätzlich eine Zusammen- stellung der heutigen Bauzonen erstellt. Wir haben nun den frisch diplomierten Agrar- ingenieur Adolf Real eingeladen, die 'Bedeu- tung der Landwirtschaft für den Talraum aus seiner Sicht darzustellen. Die Redaktion Liechtenstein verfügt gemäss der land- wirtschaftlichen Betriebszählung von 1975 über 3640 Hektaren landwirtschaft- liche Nutzfläche. Davon liegen 2980 Hektaren, also rund 3000 ha, in der Tal- ebene. Schaut man zurück in die Ver- gangenheit, so findet man folgende Zahlen: Es ist erschreckend festzustellen, dass die nie mehr ersetzbare landwirtschaft- liche Nutzfläche innerhalb von 50 Jahren um mehr als ein Viertel im Talraum de- zimiert wurde. Die 1980 stattfindende Betriebszählung wird beweisen, dass der Trend weitergeht. Da ist die Frage «Wie wird das weitergehen? schnell beantwor- tet. Einmal wird dieser Entwicklung Ein- halt geboten werden. Sie wird spätestens dann gestoppt sein, wenn keine landwirt- schaftliche Nutzflächen mehr vorhanden sein werden und die liechtensteinische Landwirtschaft nur noch in den Ge- schichtsbüchern existiert. Es soweit kommen zu lassen, wäre eine staatspoli- tische Todsünde, die uns unsere Nach- fahren nie verzeihen würden. Die Landwirtschaft muss erhalten bleiben Die Forderung nach der Sicherung der Landwirtschaft folgt auf dem Fusse und diese kann nur lauten: Damit die liechtensteinische Landwirt- schaft erhalten bleiben und ökonomisch sinnvoll betrieben werden kann, müssen die dazu geeigneten Gebiete ausgeschie- den und zoniert werden. Mit der Schaffung einer Landwirtschafts- zone, in der, wie der Name schon sagt, die Landwirtschaft ihre Existenzberech- tigung hat, ist von Gesetzes wegen der 
Staatspolitische und volkswirtschaftliche Ueberlegungen begründen die Erhaltung der Landwirtschaft. Die Agrarpolitik strebt deshalb nach den zwei Hauptzie- len, wie sie etwa in der Schweiz folgen- dermassen formuliert werden und was auch bei uns eine uneingeschränkte Gültigkeit hat: — 
Sicherung der Nahrungsmittelversor- gung des Landes mit qualitativ hoch- wertigen Produkten zu angemessenen Preisen; — 
Erhaltung der Produktionsbereit- schaft der Landwirtschaft, um in Zei- ten gestörter Zufuhr die Landesver- sorgung mit im Inland erzeugten Nah- rungsmitteln sicherzustellen; — Ein nicht zu unterschätzender Neben- effekt ist die Landschaftspflege durch die Landwirtschaft. Die Nahrungsmittelversorgung in Normalzeiten Die Erzeugung von hochwertigen Nah- rungsmitteln hat möglichst in der Nähe des Verbrauchermarktes zu erfolgen. Agrarische Produkte, die sich billig la- gern und über weite Entfernungen trans- portieren lassen, können eher in markt- fernen Gebieten mit grossem Bodenreich- tum oder reichlicher Arbeitskraft produ- ziert werden (z. B. Weizen, Zucker). Für Liechtenstein bedeutet dies, dass sich die 
landwirtschaftliche  Produktion in erster Linie auf die tierischen Erzeugnisse (Milch, 
Fleisch) und die pflanzlichen Frischprodukte (Gemüse) konzentriert. Vorsorge für Zeiten gestörter Zufuhr und langfristige Erhaltung der Produktionsreserven Die liechtensteinische Landwirtschaft hat die Versorgung mit Nahrungsmitteln im Fall erschwerter oder unterbrochener Agrarimporte sicherzustellen. Diese Lage kann auch ohne kriegerische Ereignisse durch politische und wirtschaftliche Ver- änderungen eintreten. Solche Verände- rungen erlebten wir beispielsweise im Zusammenhang mit verbreiteten Miss- ernten im Jahre 1972, in deren Folge die Importe verschiedener landwirtschaft- licher Erzeugnisse erschwert und nur zu wesentlich höheren Preisen möglich wa- ren. Damit die Landwirtschaft diese Auf- gabe erfüllen kann, bedingt dies vor al- lem eine genügende Anbaubereitschaft
	        

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