Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1990) (28)

Seite 8 Liecht. Umweltbericht, Dezember 1990 Recycling am Bau Beim Bau fällt Aushubmaterial und Baustellenabfall an. Die Deponie- rung und Entsorgung gibt Probleme auf. Mit der Abfalltrennung kann ein Teil des 'Problems beseitigt werden. Die richtige Baustoffwahl, die in der Baubiologie weitgehend berücksichtigt wird, löst dagegen das Problem an der Wurzel. 
triebe, Renovation der Tonhalle,. Sportbauten usw. Dabei werden baubiologische Aspekte (z. B. bezüglich Energie- und Materialfragen) möglichst früh berücksichtigt. Es geht nicht nur einfach darum, bisherige konventionelle Projekte mit Baubiologie zu «garnieren», sondern grundsätzliche Überle- gungen über Isolationen, Massivmauerwerk, Bauformen usw. anzustellen. Ferner zeigen Beispiele, dass daraus zeitgemässe, gute Ar- chitektur resultiert (die meisten grösseren   Projekte sind bei uns aus Wettbewerben her- vorgegangen). Kein «Subito»-Bauen Das breite Spektrum der Themen und Aufga- ben sowie die gebietsübergreifenden Erkennt- nisse der Baubiologie führen zu verschiede- nen «Nebeneffekten»: das Reflektieren über Bauen, Baukultur und über das vorherrschen- de «Subito-Bauen»; oder es zeigt die begrenz- ten natürlichen Ressourcen auf, sobald Schadstoffe vermieden werden sollen. Und auch «Bauschutt» wird zu einem Thema, das einen direkten Bezug zum aktuellen Bauen bekommt.» Soweit also die Ausführungen von Franz Eberhard vom Hochbauamt der Stadt St. Gallen.   Ansätze in Liechtenstein Nach Auskunft des Leiters des EL. Hochbau- amtes, Walter Walch, ist im staatlichen Hochbau der  Grundsatz verankert, dass nach Mög- lichkeit keinerlei umweltgefährdende Mate- rialien verwendet werden. Weiter lautet die schriftliche Auskunft: «Dies lässt sich jedoch heute noch nicht mit 100-prozentiger Sicher- heit ausschliessen, da von vielen Materialien die Umweltgefährdung noch zu wenig be- kannt ist und zum Teil auch keine Ersatzma- terialien vorhanden sind. Dennoch habe ich im Rahmen der Neufassung bzw. Revision des Baugesetzes eine entsprechende Geset- zesaufnahme vorgeschlagen, wonach künftig generell folgendes bei der Verwendung von Materialien zu beachten ist: — keine Umweltgefährdung — keine Gesundheitsgefährdung — Abbruchmaterialien müssen wiederver  wertbar sein bzw. im Falle einer Deponie keine Umweltbelastung darstellen — nach Möglichkeit sind biologische Bauwei- sen und Materialien zu verwenden.» An der bisherigen Wirksamkeit baubiologi- scher Kriterien muss jedoch ernsthaft gezwei- felt werden. In dieser Hinsicht gibt es noch viel Versäumtes nachzuholen. So ist beispiels- weise in der Ausschreibung von Bauprojekten noch nie, weder bei Landes- noch Gemeinde- bauvorhaben, speziell der Grundsatz der Bau- biologie vorgeschrieben worden. Ebenso ist im Bereich der Renovationen, des Gebäu- deunterhalts und der Umgebungsplanung vom Grundsatz der Baubiologie noch wenig zu spüren, was nicht ausschliesst, dass sich einzelne Planer oder das Unterhaltspersonal aus eigenem Antrieb um, umweltschonende Lösungen bemühen. In diesem Zusammen- hang wäre auch zu erwähnen, dass der Schel- lenberger Gemeinderat im Frühjahr 1990 be- schlossen hat, Erkundigungen über baubiolo- gische Materialien einzuholen. Das sind er- freuliche Ansätze, die sich hoffentlich bald zu einer grundsätzlichen Neuorientierung in der öffentlichen Bautätigkeit auswachsen.  Fangen 
wir mit dem Positiven an: ein Lehm- haus kann nach ein paar hundert Jahren abge- brochen, das Holz verheizt und der Lehm für ein neues Haus verwendet werden. Diese al- tertümliche Bauweise entpuppt sich daher bei genauerem Hinsehen als äusserst zukunfts- weisend. Ein Grossteil des Deponieproblems könnte damit gelöst werden. Das gleiche gilt für ein Holzhaus. Während der Bauphase fal- len vor allem Holzabfälle an, die im ersten Winter im Ofen verschwinden. Wird das Haus einmal abgebrochen, können die Balken und Bretter wiederverwertet werden, sei es dass sie das Gerüst für ein neues Haus ergeben, sei es dass sie zu Heizzwecken dienen. Oftmals lässt sich auch beim Aushub darauf achten, dass das Material an Ort und Stelle umgeschichtet wird, wodurch keine Deponien gebraucht werden. All dies sind Ansätze zu einer Lösung eines Teils unserer heutigen Ab- fallproblematik, denn wo «Abfall» zu «Roh- stoff» wird, hat sich der Stoffkreislauf ge- schlossen. Abfalltrennung Aber auch im konventionellen Hausbau lässt sich das Abfallproblem vermindern, wenn die Abfälle konsequent getrennt und nach Mög- lichkeit recycliert werden. Ein Beispiel dafür, wie es gemacht werden kann, liefert uns das Entsorgungskonzept des Baumeisterverban- des des Kantons Solothurn (vgl. BauBioBul- letin Mai 1990). Die Abfälle werden in fünf Mulden getrennt gesammelt. Anstelle von Mulden können auch andere Fahrzeuge für den Abtransport verwendet werden. Für die Entsorgung des Transportgutes gelten jedoch die gleichen Richtlinien wie die des Konzep- tes beim Abtransport mit Mulden. Mulde 1 Neutrale 
  • Einmaterialien-Mulden   Neutrale Mulden dürfen nur ein Material ent- halten, z.B.: Humus, Aushub, Kies, Beton, Backsteine, Holz, Metall, Glas etc. Mulde 2 Abfälle von Inert-Stoffen ohne Sonderabfälle Backsteine, Belag, Kies, Erde, Keramik, Na- tursteine, gelöschter Gips, Ton, Zementwa- ren, Beton, Eternit etc. Diese aufgeführten Abfallmaterialien dürfen gemeinsam in Klein- kubaturen mit diesem Muldentyp (Nr. 2) ab- geführt werden. Bis eine mechanische Sortier- 
bzw. eine Recyclinganlage in der jeweiligen Region realisiert ist, werden — als Zwischenlö- sung — diese Materialien in Deponiestellen mit einer Inertstoff-Deponiebewilligung ent- sorgt. Nach Erteilung der Betriebsbewilligung der mechanischen Sortieranlage müssen alle Materialien dieses Muldentypes (Nr. 2) dort entsorgt werden. Mulde 3 KVA-Materia- lien-Mulde ohne Sonder- abfälle Diese Mulden dürfen alle unten aufgeführten Materialien gemeinsam enthalten: Bauglas in kleinen Mengen, Gips ungelöscht, Kalk unge- löscht, Holzanteile (Paletten müssen zerlegt werden), Isoliermaterial, Kunststoffe, Leer- gebinde, kleine Metallteile, Papier, Karton. Mulde 4 Bauschutt- Sammelgut-Mulde ohne Sonderabfälle Diese Mulden dürfen alle Materialien wie un- ter Mulde 2 und 3 aufgeführt gemeinsam ent- halten. Diese Mulden müssen über einen der bewilligten Zwischendeponie-Grobsortier- plätze zwischenentsorgt werden. Mulde 5 Für Sonder- abfälle im Baugewerbe Es dürfen nur abgedeckte und verschliessbare Spezialmulden, Container und Behälter 
ver-. wendet werden. Diese Mulden dürfen nur   Sonderabfälle gemäss Aufstellung enthalten: Alle flüssigen Sonderabfälle müssen in ver- schlossenen Gebinden deponiert werden. Diese und alle übrigen Sonderabfälle müssen sortengetrennt verpackt und beschriftet in die Mulde gelegt werden. Jede Materialvermi- schung ist zu vermeiden! Um eine genügende Kontrolle sicherzustel- len, muss auf allen Baustellen, auf denen Sonderabfälle gesammelt werden, eine ver- antwortliche Person (Polier, Bauleiter) be- stimmt werden. Nur diese nimmt die Sonder- abfälle entgegen und ist im Besitze des Schlüs- sels des Behälters. Fehlt auf einer Baustelle diese Mulde (Nr. 5), so müssen die Sonderab- fälle von den Handwerkern gemäss der Ver- ordnung über Verkehr mit Sonderabfällen (VVS) selber fachgerecht entsorgt werden. •
	        

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