Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1988) (24)

Schaffung von Puffer- und Speicherzonen usw.. Es liegt doch auf der Hand, dass ein gut wärmegedämmtes Haus mit kompakter Grundform, welches zudem die Sonnenener- gie durch Dachkollektoren und Fensterflä- chen zu verwerten vermag, im 
Grunde nur noch einer minimalen Heizung bedarf, und somit der Betrieb für den Bauherrn billiger, energiesparend und 
 umweltschonend ist. Energiesparendes Planen und Ausführen der Bauten ist die entscheidende Grundlage, die anschliessend durch ein energiesparendes Verhalten der Nutzer ergänzt werden sollte. ■ Broschüre zum Energiesparen 1981 hat das Landesbauamt im Auftrage der Fürstlichen Regierung eine Broschü- re herausgegeben, die über die Ziele und die vielfältigen Möglichkeiten des Energiesparens bei Neu- und Altbauten informiert. Diese Broschüre ist nach wie vor aktuell und kann beim Sekretariat des Hochbauamtes oder bei den Ge- meindeverwaltungen bezogen werden. Sie gibt Bauherren wie Planenden eine Fülle von Tips und Anregungen zum Energiesparen.   
Seite 14 Liecht. Umweltbericht, September 1988 Aufgrund der Grössenordnung 
des Landes und der wirtschaftlichen Einbindung in die Schweiz sind wir weder autonom bei der Schaffung neuer Energiequellen (Rheinkraft- werke), noch kann Liechtenstein den Ener- giepreis beeinflussen. Die vorgeschlagenen Massnahmen gliedern sich in die Bereiche Information und Ausbildung, Erweiterung gesetzlicher Vorschriften, Förderungsmass- nahmen. Darüberhinaus wird der Staat wei- terhin bei seinen eigenen Bauten energetische Pilotprojekte realisieren und kommunales Energiesparen fördern. (siehe «Staatliche Energiesparmassnahmen») Ausblick Die Energiesparprogramme und -vorschrif- ten, die Information zum Energiesparen, Kurse usw. haben bislang einen guten Erfolg zu verzeichnen. Allerdings hat sich der Ener- giebedarf nicht stabilisiert oder gar reduziert. Nach wie vor stellen wir einen zunehmenden Energiebedarf fest, wenn auch nicht mehr so extrem wie vor ein bis zwei Jahrzehnten. Noch sind viele Ziele des Energiekonzeptes nicht erreicht. Der bisherige Teilerfolg und der gegenwärtig niederige Energiepreis dür- fen nicht zum Nachlassen der Energiesparbe- mühungen eines jeden führen, sei es im Bau- en, im Betrieb oder im Haushalt, im Verkehr oder in anderen energierelevanten Bereichen unseres täglichen Lebens. Daher können und haben wir mehr als bisher für das Energiesparen zu tun, wobei die auf- geführten Programme und Aktionen sicher wesentlich dazu beitragen werden. Gerade aber im Bauwesen, sei es in den raumplaneri- schen oder in den bau- und haustechnischen Belangen, haben wir alles noch viel sorgfälti- ger als bisher energiegerecht zu planen. Als Architekten, projektierende der. Haustechnik und auch als Bauausführende müssen-wir ver- stärkt energiegerechtes Denken lernen. Ener- giesparen und bestmögliche Ausnützung der Energie muss bereits in die Ansätze des Ent- wurfes, in die Konzepte bis hin in die Bauwei- se einfliessen. Was bei uns kostenlos zur Ver- fügung steht ist Sonnenenergie. Insbesondere der passiven Nutzung der Sonnenenergie soll- te vermehrt Augenmerk geschenkt werden, durch richtige Stellung des Baukörpers, Orientierung der Hauptfront nach Süden, Abschirmung gegen Nord- und Westwinde, 
Baugesetzliche Mindestvorschriften   (W.W.) Im folgenden werden die wichtigsten baugesetzlichen Vorschriften umrissen. Es sind Mindestvorschriften und es liegt auf der Hand, dass sie erst im Zusammenwirken einer guten und sorgfältigen Gesamtplanung des Projektes ihre volle Wirkung entfalten. • Neben dem Planungskonzept kommt dem baulichen Wärmeschutz und dessen korrekten Ausführung besondere Bedeutung zu. Je bes- ser ein Haus gegen Wärmeverluste gedämmt ist, umso weniger Energie ist für die Raum- heizung aufzuwenden. Die Vorschriften des Baugesetzes  über den baulichen Wärme- schutz gelten nicht nur für Neubauten, son- dern auch für Umbauten und Renovationen. Die energiesparenden Baukonstruktionen, wie beispielsweise das Zweischalenmauer- werk, werden in Planung und Ausführung anforderungsreicher und bauphysikalisch komplexer. Nur der Fachmann, der sich über die Entwicklung energiesparenden Bauens laufend weiterbildet, kann dem heutigen Auf- trag zur rationellen Energieverwertung ge- recht werden. • Gesetzliche Vorschriften bestehen auch für die Planung und Ausführung haustechnischer Anlagen wie Heizung, Lüftungs- und Klima- anlagen. Es wird hier nicht nur auf das Ener- giesparen, sondern auch auf das Optimieren des Energiebedarfes Wert gelegt. Automati- sche Steuerung der Heizungen, Thermostat- ventile, Isolationen von Rohrleitungen usw. sind ergänzende Detailvorschriften und soll- ten heute selbstverständlich sein. • Mit der Vorschrift, dass die Heizkosten individuell aufgrund des tatsächlich gemesse- nen Verbrauchs abzurechnen sind, wird an das Kostenbewusstsein der Benutzer appel- liert. Nachdem das Warmwasser bei den heu- te bereits gut wärmegedämmten Hauskon- struktionen einen sehr erheblichen Anteil des Energieaufwandes ausmacht, wird eine analo- ge Vorschrift für den individuellen Warmwas- serverbrauch gegenwärtig geprüft. • Gesetzliche Vorschriften bestehen im übri- gen zur Betriebsführung. Es besteht eine ge- nerelle Unterhaltspflicht haustechnischer An- lagen. Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanla- gen sind regelmässig auf ihre optimale Wir- kungsweise zu prüfen und einzustellen, min- destens einmal pro Jahr.
	        

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