Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1988) (24)

Seite 12 Liecht. Umweltbericht, September 1988 Energiesparen im Bauwesen Das Fürstentum Liechtenstein ist fast vollständig auf Energieimporte angewiesen und hat die Folgen dieser Abhängigkeit in den bisherigen Erdölkrisen deutlich gespürt. Der sparsame Umgang mit der Energie ist für unser Land aber nicht allein eine Frage erhöhter Versorgungssi- cherheit und reduzierter Abhängigkeit. Es ist auch einer der entschei- denden Faktoren zur Entlastung unserer bereits sehr geschädigten Umwelt. Walter Walch, Vaduz Mehr als die Hälfte unseres gesamten Ener- gieverbrauchs werden für die Beheizung und die Warmwasseraufbereitung unserer Bauten und Anlagen benötigt. Darüber hinaus ist aber auch Energie notwendig für die Herstel- lung und den Transport der Baumaterialien, die Verarbeitung und die Bauausführung, so- dass dem Energiesparen im Bauwesen zwei- fellos aus öffentlicher wie privater Sicht gröss- te Bedeutung zuzumessen ist. Die gegenwärtig viel zu tiefen Preise für das Heizöl und die routinierte Nachlässigkeit der Planenden und Bauausführenden sind der Feind des Energiesparens. Mit dem Energie- konzept von 1977 hat die Regierung erstmals eine zusammenfassende Gesamtschau einer liechtensteinischen Energiepolitik vorgestellt. Neben der angestrebten und inzwischen teil- weise realisierten Diversifikation zur Vermin- derung der Abhängigkeit wurden Massnah- men zum Energiesparen vor allem im Bauwe- sen vorgeschlagen. Somit wurde Energiespa- ren für Planer und Bauausführende zum fach- lichen und gesetzlichen Auftrag. Mit dem Energiebericht von 1988 hat die Re- gierung das damalige Energiekonzept über- prüfen lassen. Es war festzustellen, dass auch weiterhin der Schwerpunkt der Sparmassnah- men im Bauwesen (Hauptverbrauch an Ener- gie) liegt. 
Die Rückschau auf 10 Jahre liech- tensteinische Energiepolitik und deren Mass- nahmen haben aufgezeigt, dass die Massnah- men zum Energiesparen nicht nur fortzuset- zen, sondern vielmehr zu verstärken sind, sei es in der Information, der Ausbildung, den gesetzlichen Vorschriften oder den Förde- rungsprogrammen des Staates. Trotz der inzwischen allgemein bekannten bau- und haustechnisch energiesparenden Bauweise, sprasamerer Autos und Geräte usw. ist der Energieverbrauch weiter gestie- gen. Die Abhängigkeit von Energieimporten aus dem Ausland wurde nicht reduziert, es wurde lediglich durch die Diversifikation mit der Gasversorgung eine etwas höhere Versor- gungssicherheit erreicht. Energiesparen bleibt somit unabhängig vom Preis ein Muss für jeden. Das Bauwesen nimmt hierbei auch in Zukunft eine Schlüsselrolle ein. Raumplanerische Überlegungen Das Energiesparen im Bauwesen fängt nicht erst bei der Planung eines Bauwerkes an, sondern schon mit raumplanerischen Konzep- tionen. Lage, Grösse und Orientierung von Bauzonen sowie verdichtete Bauvorschriften geben zusammen mit weiteren raumplaneri- schen lenkenden Massnahmen eine Fülle von Möglichkeiten, den Verbrauch von Energie zu reduzieren. 
Es liegt auf der Hand, dass kleine Bauzonen und die Förderung von verdichteten Bauwei- sen die Einführung von energiesparenden Fernwärmeversorgungen erleichtert. 
Die bau- lich gestaltete Verdichtung der Ortskerne an- stelle der steten Ausuferung von Neubauten in die bislang noch freie Landschaft, sowie die abgewogene Durchmischung der Siedlungsge- biete von Wohn- und Arbeitsplätzen geben die Chance, dass der siedlungsinterne Auto- verkehr stabilisiert, wenn nicht sogar abge- baut werden kann. Zudem wird mit der zu- nehmenden Verdichtung von Baugebieten die Gestaltung eines attraktiven öffentlichen Ver- kehrs erleichtert. Wer die täglichen Pendler- ströme von tausenden von Fahrzeugen zwi- schen den Gemeinden und dem Landeszen- trum beobachtet und die Aspekte Energie, Umweltbelastung, Zeitverlust, Sicherheit und die ständig zunehmende Tendenz beachtet, wird wohl langsam die Frage nach Alternati- ven stellen. Müssen denn die Dienstleistungs- betriebe und die anderen Arbeitsplätze vor allem im Landeszentrum konzentriert wer- den? Lässt sich mit raumplanerischen Mass- nahmen nicht auch eine bessere Zuordnung von Wohn- und Arbeitsplatz erreichen? War- um greifen die Gemeinden mit ihren Orts- planungen und 
anderen Planungsinstrumen- ten nicht lenkend in diesen ökologischen wie raumplanerischen Unsinn ein? Könnten Massnahmen einer kommunalen und staatli- chen Bodenpolitik nicht doch eine Verbesse- rung erreichen oder ist unsere Gesellschaft zu passiv, selbst wenn wir durch dieses Trendver- halten laufend an Siedlungs- und Landschafts- substanz verlieren? 
Die bisherige Entwicklung der liechtensteini- schen Raumplanung zeigt, dass in diesem Be- reich (und nicht nur bei uns) ganz offensicht- lich Lösungsansätze nur sehr schwierig akzep- tiert werden und durchsetzbar sind. Der mit grossem Schwung eingeführte Nulltarif des öffentlichen Verkehrs hat den durchschnittli- chen Tagespendler leider nicht erreicht. Die zahlreichen Bemühungen des Staates und der   Gemeinden für verdichtete Bauzonen, kom- pakte Siedlungsweisen (siehe die Aktion zeit- gemässe Wohntypen 1969 u. a.m.) haben nur eine Minderheit der Bauwilligen erreicht. Die Reduktion der Streubauweise wurde noch in den 60er Jahren zu einem vordringlichen Postulat, doch haben wir in den letzten 20 Jahren immer weiter in die noch freien Land- schaftsräume hinausgebaut. Dadurch wurden all die energierelevanten Aspekte der Raum- planung unterlaufen. Dennoch bleibt Ener- giesparen ein Teil der Raumplanung. Eine zielgerichtete Raumplanung der Gemeinden und des Landes ist nicht zuletzt auch im Inter- esse einer greifenden Energiesparpolitik un- abdingbar. Bau und Haustechnik Energiesparen fängt bereits 'beim architekto- nischen Konzept eines Hauses an, führt über die Detailplanung der Baukonstruktion, über die Wahl energiesparender Haustechniken bis hin zu einer sorgsamen Betriebsführung. Dies gilt für Neubauten gleichermassen wie für energietechnische Verbesserungen bestehen- der Bauten und Anlagen. Bereits im Baugesetz von 1947 sind Grund- satzbestimmungen für den baulichen Wärme- schutz enthalten. 1979 erliess die Regierung eine Energieverordnung, deren Vorschriften 1985 erweitert und ergänzt wurden. Die Grundsätze des Energiesparens bei der Pla- nung von Bauten und haustechnischen Anla- gen sind im wesentlichen die folgenden: sorg- fältige Planung eines kompakten und kleinen
	        

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