Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1985) (17)

Liechtensteiner Umweltbericht Strassenbau 
Seite 11 Die Landstrasse Ruggell innerorts ist ein typi- sches Erbstück aus den 60er Jahren, wo technischer Fortschrittsglaube und der Wunsch nach unbeschränkter Mobilität die Planungsziele vorgaben. Die Resultate aus dieser Epoche sind uns bekannt — grosszü- gig dimensionierte Verkehrsanlagen und ein- tönige Strassenlandschaften, die nebenbei den erhofften Effekt einer erhöhten Verkehrs- sicherheit nur teilweise bewirken konnten. Nun hat wohl das Auto als wichtigstes und beliebtestes Beförderungsmittel seinen Stel- lenwert in der Gesellschaft keineswegs ein- 
gebüsst. Im Gegenteil, Zulassungsziffern und Verkehrsdichte steigen weiterhin an und nie- mand weiss mit Sicherheit vorherzusagen, wie lange dieser Trend noch anhalten wird. So ungebrochen allerdings das Liebesver- hältnis zum Auto anhält, so sensibler reagiert man andererseits auf die Auswirkungen, die aus seiner Benützung entstehen. Dies gilt in besonderem Masse für verkehrsbedingte Eingriffe in Land- und Ortschaften. Für den Verkehrsplaner ergeben sich aus diesem Umdenken verantwortungsvolle, wie zu- gleich reizvolle Aufgaben. Er hat in seinen 
ureigensten Auftrag, Verkehr zu ermöglichen und sicher zu lenken, eine Vielzahl neuer Begleitkriterien einzuarbeiten. Im konkreten Fall geht es zum einen um die Umsetzung der Grundidee, einen Kompro- miss in der Verkehrsplanung zu erreichen, bei dem der Bewohner als Fussgänger und Radfahrer mehr als bisher berücksichtigt wird. Zum andern stellt sich die Aufgabe, die Entwurfsgrundsätze, wie sie für Freiland- strassen gelten, aus den Innerortsbereichen zu verbannen und zugleich der Strassen- raumgestaltung mehr Augenmerk zu schen- ken. Diese Gestaltungsmassnahmen sollen wiederum das Wohnumfeld verbessern und den Autofahrer zur intuitiven Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit bewegen. Die Be- einflussung des Geschwindigkeitsniveaus al- lein durch Tempolimits wird eben in vielen Fällen dort ausbleiben, wo Charakter und Querschnitt einer Strasse dem Autofahrer «freie Fahrt> signalisieren. Nun stehen für die angesprochenen Mass- nahmen im Raum Ruggell nur geringe Spiel- räume offen. Die Landstrasse ist im Inner- ortsbereich durchgehend ausgebaut, die Grenzen zwischen öffentlichem und privatem Boden sind fixiert und die Überbauung da- nach ausgerichtet. Eine Änderung der Linien- führung ist genauso wenig durchführbar wie eine umfassende Neuorientierung des beste- henden Verkehrskonzeptes. Was bleibt, ist die mögliche Vornahme von Umbauten in- nerhalb der gegebenen Flächen. Ein vorerst generelles Konzept sieht in erster Etappe die Neugestaltung des Abschnittes Ortseingang Süd-Nordkreuzung mit folgen- dem Massnahmenkatalog vor: — 
Einengung der Fahrbahn auf 6.50 m Breite — 
Anlegen eines Grünstreifen von 2.25 m Breite mit teilweise hochstämmiger Be- pflanzung — 
Schaffung eines getrennt geführten Fuss- und Radweges von 2.50 m Breite. Punktuelle Umgestaltungen sind in weiterer Folge im Bereich der Nordkreuzung im Ge- spräch. Der kombinierte Fuss- und Radweg wäre bereits Teil einer künftigen Radwegver- bindung zwischen Ruggell und Bendern. Die Realisierung des vorgestellten Projektes könnte bereits in absehbarer Zeit erfolgen. Vorher sollen jedoch Gemeinde und betroffe- ne Anrainer die Gelegenheit erhalten, sich zu dem Projekt zu äussern und möglicherweise zusätzliche Ideen einzubringen. Vaduz, den 15. 4. 1984 
W. Kutschera
	        

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