Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1984) (16)

Liechtensteiner Umweltbericht 
Naturnaher Wasserbau Seite 13 • Rechtzeitige Einbeziehung der Öf- fentlichkeit in die Diskussionen über solche Projekte. (Die Information über die geplanten Rheinkraftwerke wird in diesem Zu- sammenhang den Gegnern über- lassen.) • Erhaltung und Verbesserung der Wasserverhältnisse durch Massnah- men der Raumordnung (Standorts- wahl für Siedlungen, Industrie und Gewerbe). • Vermeidung bzw. Beseitigung von Schäden nach dem Verursacherprin- zip: dies bedeutet eine Zurechnung der Kosten durch Folgeschäden und eine Tarifpolitik, die sparsamen Was- serverbrauch und Geringhaltung der Wasserverschmutzung fördert, ver- bunden mit wirtschaftlichen bzw. steuerlichen Anreizen zu umweltge- rechten Innovationen. • Verstärkte Orientierung finanzieller Unterstützungen an der umwelt- freundlichen Wassernutzung. • Einrichtung einer möglichst umfas- senden Überwachung mit Alarmfunk- tion.   Auch Wasserbaumassnahmen müssen sich an dem Ziel orientieren, die vorran- gige Nutzungsart des Wassers als Trink- wasser aufrecht zu erhalten. Es sind da- her die Auswirkungen auf die Selbstrei- nigungskraft, den Grundwasserspiegel, auf den Artenreichtum und das Land- schaftsbild auch bei Wasserbauten zu beachten, die dem Hochwasserschutz oder der Energienutzung dienen. • Bestandesaufnahme des ökologi- schen Zustandes unserer Gewässer und ihrer Umgebung. • Erhaltung und Wiedergestaltung der Naturlandschaften an der Grenze Er- de/Wasser mit einem möglichst brei- ten Übergangsstreifen von Uferge- hölzen zum offenen Freiraum, um den Artenreichtum sowie wertvolle Erho- lungslandschaften für die Menschen zu sichern und den Fliessgewässern ihre natürliche Dynamik ständiger Veränderung wenigstens in Teilen zu gewährleisten. (Budgetmittel, die der- zeit zur Stützung, Lagerhaltung und sogar Vernichtung von Überproduk- tionen verwendet werden, sollten u. a. als Entschädigung für den Er- tragsentgang der Landwirtschaft durch breite Uferstreifen eingesetzt werden.) • Als schutzwürdig erkannte Fliessge- wässerabschnitte bzw. Uferzonen sind unter Schutz zu stellen. 
• Erhaltung der Feuchtgebiete, Klein- gewässer, des ökologischen Gleich- gewichts der Uferzonen und der Flachwassergebiete des Bodensees. • Erhaltung von Altarmen und Auen, die der biologischen Reinigung, dem Hochwasserschutz und der Grund- wasseran reicherung dienen sowie hochwertige Reservate für die Tier- und Pflanzenwelt darstellen. • 
Freihaltung solcher Gebiete von Ein- griffen durch intensive Landwirt- schaft, Errichtung von Gebäuden oder Industrieansiedlungen. • 
Regelung der Erholungsnutzung an der ökologisch bedeutsamen Nahtli- nie Erde/Wasser (vor allem in den noch naturnahen Fluss- und Auen- landschaften). • 
Schluss mit weiteren Verrohrungen, Kanalisierungen und Eindeckungen von Bächen, um den Verlust der Selbstreinigungskraft, das zu rasche Ableiten des Wassers und die ver- stärkte Hochwassergefahr im Unter- lauf hintanzuhalten. 
• Renaturierung von Gerinnen, d. h.: möglichst Verzicht auf Befestigung der Ufer mit toten Baustoffen und Bevorzugung ingenieurbiologischer Mittel, wie der Herstellung von natur- nahen differenzierten Querprofilen mit Prall- und Gleitufern. • Sicherung des Grundwassers nach Qualität und Menge bei allen Wasser- baumassnahmen. • 
Hochwasserschutz soll nicht primär der raschen Ableitung des Wassers dienen, sondern Rückhalteräume, die Speicherfähigkeit des Bodens (natür- liche Uferbefestigungen!) und die Möglichkeit des passiven Hochwas- serschutzes (Bebauungspläne) be- rücksichtigen. • Umwelterhaltende Planung und Bau- weise von Flusskraftwerken und Speichern. • 
Vorlage einer Konzeption über den weiteren Ausbau der Wasserkraft un- ter Beachtung des Landschafts- und Umweltschutzes als Grundlage für die Erstellung eines Prioritätenkata- logs. • Gewährleistung einer ausreichenden ganzjährigen Wasserführung in für die Elektrizität genutzten Fliesswas- serabschnitten, und zwar sowohl bei neuen wie bei bestehenden Anlagen. Aus ökologisch/biologischer Sicht kann als Alarmgrenzwert für die Rest- wasser- bzw. Dotierwassermenge das arithmetische Mittel aus den Nie- derwassermengen mehrerer Jahre dienen. (vgl. Beitrag Lawenabach) • Zur Finanzierung wird festgehalten, dass Massnahmen des naturnahen Wasserbaues im allgemeinen we- sentlich billiger sind als jene der «har- ten» Wasserbautechnik. • Wichtig ist die Mithilfe jedes einzel- nen bei der Verwirklichung dieser Zie- le und Vorschläge, was durch sparsa- men Umgang mit Wasser, durch Stromsparen, aber auch durch Abga- be von Grundstücksteilen zwecks na- turnaher Gewässergestaltung ge- schehen kann.
	        

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