Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1984) (15)

Liechtensteiner Umweltbericht 
Landwirtschaft Seite 9 Der Kampf um den Boden in der Tallandschaft geht weiter In der liechtensteinischen Landwirtschaft hat nach dem zweiten Weltkrieg, unter dem Ein- fluss der expansiven Entwicklung in den übri- gen Wirtschaftszweigen, besonders in der Industrie, ein umfassender Prozess der Um- gestaltung eingesetzt. Menschliche Arbeit wurde durch die Technik ersetzt, gleichzeitig wurden die' Produktionsstätten zunehmend vergrössert. So wanderten viele Leute von der Landwirtschaft ab und suchten ihr Ein- kommen in anderen Branchen. Viele Betriebe wurden in der Folge aufgegeben oder nur noch im Nebenerwerb betrieben. Parallel zur Verringerung der Anzahl der landwirtschaftli- chen Betriebe und der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung ging der Rückgang der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Ein Drittel des Talraumes sind Siedlungsfläche Während im Jahr 1955 noch 4335 Hektaren von der Landwirtschaft in irgendeiner Weise bewirtschaftet wurden, ging diese Zahl bis 1970 auf 4000 Hektaren zurück und heute können noch knapp 3500 Hektaren landwirt- schaftliche Nutzfläche genannt werden. Die expansive Baupolitik der Gemeinden und des Staates brachten diesen starken Rück- gang des für die Landwirtschaft so wichtigen Produktionsfaktors Boden mit sich. Es ist erschreckend festzustellen, dass die nie mehr ersetzbare landwirtschaftliche Nutzflä- che innerhalb von 50 Jahren um mehr als ein Viertel im Talraum dezimiert wurde. Heute stehen einer Bevölkerung von 26 380 Personen 2005 Hektaren oder 20 050 000 m2 
  als Wohn-, Gewerbe- und Industriezonen so- wie als Gebiete für die öffentlichen Anlagen zur Verfügung. Das sind pro Person im Mittel 835 m2. 
Die im Talgebiet von der Landwirt- schaft nutzbare Fläche (exkl. Auenwälder, Windschutzstreifen, Naturschutzgebiete) be- trägt noch 3309 Hektaren oder 1746 m2 
 pro Einwohner. Somit sind im Durchschnitt 32 des Talraumes Besiedlungsfläche. Nach den Richtlinien des Institutes für Orts-, Regional- und Landesplanung der ETH gilt eine Region dann an der kritischen Grenze der Besiede- lung angelangt, wenn letztere 40 % des offe- 
nen Gesamtareals ausmacht. Wir sind der kritischen Grenze sehr nahe. Die drei Hauptziele der Landwirtschaft Wo führt diese Entwicklung hin? Wird unsere Landwirtschaft dem Schicksal überlassen? Man könnte sich aber auch eine ganz andere Frage stellen: Brauchen wir überhaupt noch eine Landwirtschaft? Ketzerisch könnte man darauf antworten: Das bisschen Lebensmit- tel, das wir brauchen, kann zu gleichen Prei- sen in der Schweiz eingekauft werden, da- durch sparen wir erst noch die jährlichen Staatsausgaben an die Landwirtschaft. Doch leider geht diese Milchmädchenrechnung nicht auf. Unsere Landwirtschaft hat aus fol- genden Gründen ihre Existenzberechtigung: Eine Hauptaufgabe der Landwirtschaft bildet nach wie vor 
die Erzeugung von Agrarprodukten, um die Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln zu angemessenen Preisen versorgen zu können. Dass eine möglichst grosse und vielfältige eigenstaatliche Produktion auch für unseren Staat wichtig und be- rechtigt ist, liegt auf der Hand. Neben der Nahrungsmittelversorgung in- Normalzeiten sollte auch 
die Landesver- sorgung in Zeiten gestörter Zufuhr (er- schwerte oder unterbrochene Agrarim- porte) sichergestellt werden. Eine solche Lage kann auch ohne kriegerische Ereig- nisse durch politische und wirtschaftliche Veränderung eintreten, man denke z. B. an Missernten, die Importe erschweren oder nur zu sehr hohen Preisen möglich machen. Die Zufuhr aus der Schweiz dürf- te wohl gesichert sein, wenn aber die Schweiz selbst in Bedrängnis gerät, so 
werden die Schweiz und Liechtenstein selbst glücklich sein, noch über eine lei- stungsfähige Landwirtschaft zu verfügen. ■ Seit Beginn der siebziger Jahre wurde das quantitative Wirtschaftsdenken mehr und mehr durch eine qualitative Betrachtungs- weise ergänzt, die den Begrif der «Le- bensqualität» ins Zentrum rückt. Die Schutz- und Pflegemassnahmen der Landwirte für die Landschaft, den Was- serhaushalt und die Bodenqualität müs- sen daher heute als eine wichtige Aufgabe der Landwirtschaft betrachtet werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der 
Wohlfahrtsfunktion der Landwirtschaft. Die Schlussfolgerung kann nur heissen: die Landwirtschaft muss erhalten werden! ♦ Die Gunstlagen für die Landwirtschaft sind räumlich beschränkt und sollten für die Krisen- vorsorge sichergestellt werden. Bemerkungen zu einer künftigen Landwirtschaftspolitik Von welchem Ansatz die zukünftige Land- wirtschaftspolitik ausgehen sollte, sei hier kurz dargestellt: 1) Die längerfristige Sicherung der Landwirt- schaft kann nur durch 
die Schaffung der Landwirtschaftszone in die Tat umge- setzt werden. Es bleibt zu hoffen, dass bei der Anhörung der Gemeinden in dieser Angelegenheit nicht zu viele Kompromisse zu ungunsten der Landwirtschaft gemacht werden müssen. 2) Es zeigt 
sich immer mehr, dass gerade die Nebenerwerbslandwirte ein wichtiger Teil der Landwirtschaft darstellen und beson- ders auch zum Ziel der Landschaftsgestal- tung beitragen. Die finanzielle Unterstüt- zung der Landwirte durch den Staat war in der Vergangenheit etwas an dieser Tatsa- che vorbeigegangen. Die Zukunft verlangt
	        

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