Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1984) (15)

Liechtensteiner Umweltbericht Bürgerinitiativen Seite 15 «verschmälert» wurde. Viele Legföhren wur- den dabei vernichtet und der grosse Eingriff auf ca. 2000 Meter über Meer brachte auf weiten Strecken den blanken Fels an die Oberfläche. Als dann dieser Eingriff, welcher ohne Baubewilligung vorgenommen worden war, via Zeitung bekannt wurde, nahm sich auch der Staatsanwalt der Sache an. Dabei blieb es aber. Es kam nicht zur Anklage und die Sache verlief im Sand. Kommentar: Nach Rücksprache mit dem Staatsanwalt hiess es, dass die Erstellung dieses Weges, laut «kompetenter Auskunfts- stelle», «am Rande des Legalen» sei, also noch legal. Deshalb verzichtete der Staats- anwalt auf eine Klage. Im Naturschutzgesetz wurde am 7. Juli 1977 folgender Paragraph eingefügt: «Eingriffe in Natur und Landschaft ausserhalb der Baugebiete, die den Natur- haushalt oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen, bedürfen der Bewilligung der Regierung. Die Bewilligung ist zu versa- gen, wenn die Beeinträchtigung nicht abge- wendet oder durch Gestaltungsmassnahmen nicht ausgeglichen oder wesentlich gemildert werden kann. Als Eingriffe gelten insbeson- dere ... Abgrabungen etc. ... 
Wie schwer Wunden in diesen Höhenlagen verheilen, beweist unser Bild. Der Mitte der Siebzigerjahre erstellte Pistenweg ist eine klaffende Wunde in der Natur, die von Tag zu Tag nicht kleiner, sondern grösser wird. Nur ein Jahr nach dem Wegbau auf dem Sareis wurde auch der Sass-Weg entschei- dend verbreitert. Dies ebenfalls ohne Bewilli- gung. Legföhren wurden gerodet, Krainer- Verbauungen angebracht, der Berg-Hang 
senkrecht angeschnitten etc., bis schliesslich aus dem bereits in den letzten Jahren stetig verbreiterten Sass-Weg ein breiter Spazier- weg wurde, welcher nun auch im Winter mit der Schneefräse leicht offen gehalten werden kann. Dies war auch der eigentliche Grund der laufenden Verbreiterungsarbeiten. 
Kommentar: Wären die Verantwortlichen beim Bau des Weges auf dem Sareiserjoch vor einem Jahr zur Rechenschaft gezogen worden, hätte man für die Verbreiterungsar- beiten am Sass-Weg bestimmt eine Bewilli- gung eingeholt. Offensichtlich wurde am Sa- reiserjoch aber ein Präzendenzfall geschaf-
	        

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