Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1983) (14)

CIPRA-Deklaration von Bled (1983) Alpine Schutzgebiete in Die Internationale Alpenschutzkommis- sion (CIPRA) hat auf ihrer Jahresfachta- gung vom 29. 9. — 1. 10. 1983 in Bled/ Slowenien (Jugoslawien) über «Alpine Schutzgebiete in der Praxis» (z. B. Na- tionalparke, Natur- und Landschafts- schutzgebiete) beraten. Sie setzt damit ihre insbesondere auf der Jahrestagung 1981 in Berchtesgaden er- griffenen Initiativen für die Zukunft der alpinen Schutzgebiete fort. Damals wie heute mussten Delegierte aus allen ver- tretenen Alpenländern feststellen, dass es sowohl nach Fläche wie nach ökologi- scher Qualität viel zu wenig ausgewiese- ne Schutzgebiete gibt. Erfüllt von der Sorge um den «Lebens- raum Alpen» und angesichts der aktuel- len Umweltsituation (z. B. Waldsterben) richtet die CIPRA folgende Forderun- gen an alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, die über Fragen der Raumordnung, des Natur- und Umwelt- schutzes sowie der Nutzung von Boden, Wasser und Luft in den Alpenländern zu entscheiden haben: 1. 
Zur Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen sollen die Alpenländer sofort — soweit noch nicht veranlasst — die noch vorhandenen ökologisch und landeskulturell wertvol- len Flächen erfassen, resp. weiter ver- vollständigen. Diese sind als Schutzflä- chen in repräsentativer Dichte zu si- chern. 2. Für diese Schutzflächen sind Pflege- und Gestaltungspläne auszuarbeiten, in denen die einzelnen Zielsetzungen und Massnahmen festgelegt sind (z. B. abge- stufte Zonierung, Kennzeichnung der Gebiete, Regelung von Pflege, ange- passte Formen der Land-, Forst- und Jagdwirtschaft, verständliche Darlegung der Schutzinhalte.) 
der Praxis 3. 
Zustand und Entwicklung der Schutz- gebiete in den Alpenländern sind regel- mässig zu erfassen und die Ergebnisse zu veröffentlichen (Bericht zur Land- schaft). Einzelvorhaben, die dem Schutzzweck entgegenstehen können, sind einer Umweltverträglichkeitsprü- fung zu unterziehen. Das Ergebnis der Prüfung ist zu veröffentlichen. 4. Die vielfach vorhandenen Vollzugs- defizite sind durch konsequente Anwen- dung der vorhandenen Rechtsgrundla- gen und sorgfältige Verfahrensabwick- lung abzubauen (klare Festlegung der Schutzziele und Pflegemassnahmen so- wie verschärfte Ahndung von Ver- stössen). 5. Auch in Zeiten erhöhter Sparsamkeit müssen die erforderlichen finanziellen und personellen Mittel für eine qualifi- zierte und breitgestreute öffentliche Bil- dung gesichert sein. Die praktische Durchführung von Schutzmassnahmen muss von der verständnisvollen Zustim- mung der lokalen Bevölkerung getragen werden (kein Natur- und Umweltschutz ohne Umwelterziehung). 6. Die für Planung, Beschlussfassung und Vollziehung von Bestimmungen. zum Schutz alpiner Gebiete Verantwort- lichen sind auszubilden und kontinuier- lich fortzubilden. 7. Schutzgebiete dürfen nicht als Rück- zugspositionen betrachtet werden, wäh- rend die übrige Landschaft preisgegeben wird. Neben die Ausweisung von Schutz- gebieten soll vermehrt ein umfassender Natur- und Landschaftsschutz treten, wobei schon auf der Ebene der einzelnen Fachplanungen die Grundsätze des Na- tur- und Landschaftsschutzes zu berück- sichtigen sind (Forderung nach integraler Planung). Bled, 30. September 1983 
Liechtensteiner Umweltbericht Internationale Alpenschutzkommission Seite 17 Internationale Alpenschutzkommission (CIPRA) verlegt ihren Geschäftssitz nach Liechtenstein Anlässlich der Jahrestagung der CIPRA vom 29. 9. — 1. 10. 1983 in Bled, Slowe- nien, haben rund 50 Fachleute aus allen Ländern des Alpenbogens das Thema «Alpine Schutzgebiete in der Praxis» be- handelt. Ein halber Tag wurde den dies- bezüglichen Problemen des Gastlandes gewidmet, wobei der nahe gelegene Tri- glav-Nationalpark als Beispiel diente und im Verlaufe der Tagung zweimal besucht wurde. Am zweiten Tag wurden Beiträge aus den Mitgliedsländern vorgetragen. Diese gemeinsamen Erfahrungen und Probleme wurden in Form einer Dekla- ration verarbeitet. Sie soll allen Regie- rungen und Behörden des Alpenraumes übermittelt werden (vgl. gesonderter Text). Die immer stärker werdende Bedrohung de: Alpenraumes bereitet nicht nur den nationa len Naturschutzverbänden seit langem Sorge sondern liess schon früh auch den Gedanke: aufkeimen, eine grenzüberschreitende Orga nisation zu schaffen, um wirkungsvoller de: Informations- und Erfahrungsaustausch zu tä tigen. Die ersten Diskussionen hierfür fandet bereits 1950 im Rahmen der Internationale: Union für den Naturschutz (IUCN) anlässlicl deren Generalversammlung in Brüssel statt was zur konstituierenden Versammlung an 5. Mai 1952 in Rottach-Egern am Tegernsee   führte. Die französische Bezeichnung und zu gleich zweite anerkannte Konferenzsprach( für die Internationale Alpenschutzkommis sion lautet seitdem Commission Internatio nale pour la Protection des Régions Alpines) — kurz CIPRA. Der CIPRA standen seither   Präsidenten aus der Schweiz, der Bundesre 
publik Deutschland und Österreich vor. Liechtenstein ist seit 1974 in der CIPRA durch die Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz (LGU) als Nationale Trägeror- ganisation vertreten. Gleichzeitig ergehen re- gelmässige Einladungen unsererseits an den Liechtensteiner Alpenverein. Die nationalen Trägerorganisationen bearbeiten in der Regel nationale Probleme selbständig, entweder un- ter ihrem Namen oder als nationales Komitee der CIPRA. Nur wenn es gewünscht wird oder allgemein notwendig erscheint, schaltet sich die CIPRA-International ein und tritt an die Regierung jenes Landes heran, in dem über ein international bedeutsames Umwelt- anliegen zu entscheiden ist. Die CIPRA hat sich in den vergangenen 30 Jahren des öfteren zu konkreten Anlässen zu Wort gemeldet und dürfte zumindest mitgeholfen haben, einige Projekte verhindert zu haben. Die CIPRA verlegt nun statutarisch, mit dem Präsidenten- wechsel, ihren Sitz nach Liechtenstein.
	        

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