Schule, zur Hebung des Bildungswesens veranlaßt. Welch hohe Meinung vom
Werte der Schulbildung spricht aus den wenigen Worten, welch edle Tat ist es,
eine Summe Geld für die Bildung der Jugend zu schenken, die ungefähr dem Preise
von fünf Häusern entsprach, und wie fest entschlossen ist der Geber, die gute
Sache auch in die Tat umzusetzen, daß er dem Staate auch gleich die Verpflichtung
aufträgt, was er zu tun hat und wie schnell! Eine wahrhaft hohe menschliche
Gesinnung.
Der Spruch auf dem Grabe des Menschenfreundes besteht zu vollem Recht:
„Den Meister sah ein Halbjahrhundert
im Wirken groß, im Helfen reich
ınd selten ward so hoch bewundert
Jer Ärzte einer, diesem gleich.“
Nun kommt das Werk wirklich in Schwung: Die Regierung veranlaßt den
Fürsten zur Genehmigung der Schenkung, in schwäbischen Zeitungen wird die
Lehrerstelle ausgeschrieben (sogar Doktoren der Philosophie melden sich, es wird
aber ein Schulpraktiker angestellt) und die Verhandlungen über die Finanzierung
laufen an. Die Stiftung Dr. Graß trägt durch ihre Zinsen das Lehrergehalt, die
Gemeinde Vaduz stellt den Schulraum, der Fürst gibt Holz für Schule und Lehrer-
wohnung und ein Wohnungsgeld für den Lehrer, das Land zahlt die notwendige
Einrichtung. Das Jahreserfordernis von 1185 Gulden wird von vier verschiedenen
Stellen bestritten; so rar war damals das Geld im Lande. Die Bedingung des
Stifters ist erfüllt, im Herbst 1858 wird die Schule eröffnet.
Köstlich sind die „Schulstatuten“ zu lesen. Welche Musterkinder wollte man
doch erziehen! „Der Schüler sei friedfertig und verträglich und meide jeden Streit
mit den Mitschülern und jede Schmähung und Kränkung derselben. Das Schul-
zimmer betrete er mit entblößtem Haupte, begebe sich an seinen Platz und ver-
halte sich ruhig.“ Auch die Eltern werden zur Mitarbeit aufgerufen: „Bei Nacht
sollen die Schüler nicht außerhalb ihrer Wohnungen sein. Beim Läuten der Bet-
glocke haben sie sich nach Hause zu verfügen.“ Aber die Strafen! Der erste oder
leichteste Grad ist Haus- oder Schularrest und leichte körperliche Züchtigung, der
zweite aber schon „Karzerarrest bis 48 Stunden ohne oder mit Verschärfung bei
schmaler Kost durch einen Tag.“
Mit 22 Schülern aus dem Ober- und Unterland aus allen Berufsständen und
im Alter von 12—21 Jahren wird die Schule eröffnet. Unter ihnen ist ein Fidel
Ospelt, der 13 Jahre später der erste liechtensteinische Reallehrer sein wird und