worden; niemand wehrt sich mehr bis aufs äußerste, die Kinder zur Schule zu
schicken, kein behördlicher Erlaß ist nötig, daß für Kinder unter ı2 Jahren
die Schwabengängerei verboten sei, und die Lehrer werden nicht mit Fudern
Holz und Kreuzern pro Kind bezahlt und müssen nicht aus Armut und not-
zedrungen demütigste Briefe schreiben oder auf dem Spreuelsack schlafen.
Aber wo sind die Menschen, die so lebendigen Anteil an der Schule nehmen,
laß sie aus heiliger Überzeugung ihres Segens größte Opfer bringen? Der Kaplan,
ler vor seinem Tode durch eine Stiftung den Bestand der Vaduzer Schule sichert,
der Arzt, der zwei Häuser kauft und sie der Gemeinde für die Schule und als
Lehrerwohnung schenkt, das Fräulein, das die Mädchenschule und die Kloster-
schwestern acht Jahre in seinem Hause beherbergt und dann erst noch Bargeld
stiftet: es sind wahrhaft edle Menschen, die ihre Liebe zur Jugend mit bewunderns-
werten Taten beweisen. Ihre Opfer sind heute nicht mehr notwendig, gewiß. Aber
das Interesse, die Liebe und Begeisterung für die Jugend, sie sollten wiederauf-
arstehen in einer Zeit, die allzu gern der behördlichen Regelung alles überläßt,
auch die Jugend.
Die Realschule
Bald wird die Vaduzer Realschule ihr hundertjähriges Jubiläum feiern können.
{Ihre Geschichte beginnt merkwürdigerweise mit einem Regierungsprotokoll:
„Vorgegangen beim fürstlichen Regierungs-Amte am 22. August 1857.
Unter Heutigem erscheint Herr Doktor Joseph Ludwig Graß, praktischer Arzt
in Vaduz, und gibt folgende Erklärung ab:
In der lebhaften Überzeugung, daß das geistige und materielle Wohl eines
Volkes ganz hauptsächlich durch ein gutes Unterrichtswesen bedingt ist, habe ich
2ach reiflicher Erwägung und mit voller Überzeugung nachstehende Entschließung
gefaßt: .
Zur Beförderung des Schulwesens im Fürstentum Liechtenstein widme und
äbergebe ich dem Lande schenkungsweise und unwiderruflich eine Summe von
20000 Gulden mit der Bestimmung, daß die Hohe Regierung eine Landesreal-
schule zu Vaduz bis zum Schuljahre 1858/59 errichte und für alle Zeiten daselbst
nterhalte.“
Es wird selten vorkommen, daß ein Privater den Staat zur Gründung einer