Schaan und Vaduz
Schaan ist älter als Vaduz, und wenn schon im Mittelalter von den beiden
Dörfern Schaan und Vaduz gesprochen wird, so gehörte unsere Gemeinde doch
bis 1842 zum Kirchspiel Schaan.
Gemeinsam ist der Bodenbesitz. Verkauf und Teilung von Alpen werden von
Vertretern beider Dörfer beurkundet, und Wald und Weide und Feld sind lange
gemeinsam. Es ist sicher eine uralte Verbindung, und wenn auch „zu Vaduz“ in
den ältesten Urkunden steht, die das Dorf nennen, so ist doch anzunehmen, daß
einstige Besiedlung unserer Gemarkungen von Schaan aus die Ursache dieses eigen-
artigen Verhältnisses war,
Welches ist der Geburtstag der Gemeinde Vaduz? Die Frage konnte mir bisher
noch niemand beantworten, Ich will es versuchen:
1795 stellt Vaduz den Antrag auf Abteilung alles Gemeindebesitzes. Schieds-
richter werden gewählt, und zwar Altlandammann Martin Rhomberg von Dorn-
birn, die Feldmesser Johann Michael und Johann Kaspar Mäser und die drei
Unterländer Gerichtsmitglieder Franz Josef Ohri und Stachus Fehr und Säckel-
meister Georg Wohlwend.
Im April 1797 bringen die Schiedsrichter ihre Vorschläge daher, die keinen
Gefallen finden, aber bald geht es im Eiltempo: Am 10. August 1797 wird ein
Plan der Teilung von Auen und Ried genehmigt, am folgenden Tage über die
Trennung der Wälder und der „Atzung“ ober der Landstraße, am 16. August
wird nach eingereichten Listen die Zahl der Anteile für Schaan mit 146%, für
Vaduz mit 127 festgelegt. Am 19. August deponieren die Schiedsrichter den
Markenbeschrieb, und die Grenze zwischen beiden Gemeinden ist gezogen. Am
gleichen Tage wird eine Vereinbarung über Teilung der bisherigen Gemeinde-
lasten und über die Wuhrung abgeschlossen.
Der 19. August 1797 ist also der Geburtstag der selbständigen, von Schaan
getrennten politischen Gemeinde Vaduz, und als 1808 jede Gemeinde einen Orts-
richter erhält, hat auch Vaduz einen solchen.
Aber jetzt, wo man denken sollte, es gehe alles in Ruhe, beginnen die eigen-
artigen Reibungen zwischen den beiden Gemeinden. Schaan klagt Vaduz wegen
4 Teilen, die es zu viel angegeben habe, auf „arglistigen Betrug“. Das Ober-
amt wird mit den streitenden Gemeinden nicht fertig und holt ein Rechtsgut-
achten bei der Universität Freiburg ein. Eine vielseitige Schrift, feierlich unter-