a) Landesweite Durchsetzung derge- 1. Wiederver-
trennten Einsammlung von Kehricht
und organischen Abfällen (Grün- wendung von
abfuhr); |
Küchen- und Gartenabfälle gehören Altstoffen
nicht in die Kehrrichtverbrennung. Für Wiederverwertbare Stof-
diejenigen, die keinen eigenen Garten fe müssen in einzelne
haben und nicht kompostieren können, _Altstoffe getrennt wer-
muss daher eine Grünabfuhr organisiert den, damit sie wiederver-
werden. wertet werden können.
b) Landesweite Einführung der Sack-
gebühr;
Auch hier lautet das Motto: wer mehr
braucht, bezahlt mehr. Die Kehricht-
sackgebühr ist einfach einzuführen und
bewährt sich bereits heute in verschie-
denen Gemeinden.
c) Errichtung genügender Sammelstel-
len in jeder Gemeinde zur Rückgabe
insbesondere folgender Produkte zur
Wiederverwertung:
— Altpapier
— Altglas
— Weissblech
— Aluminium
— andere Metalle
— Kunststoffe
— Altöl und Speiseöl
elektrische Lampen.
Es ist wichtig, dass die Sammelstellen
leicht zugänglich sind und zentral lie-
gen. Dadurch steigt die Bereitschaft zur
Separatsammlung und die damit ver-
bundenen Fahrten können mit anderen
Fahrten verknüpft werden (Einkauf, Ar-
beit).
AL BD
N
I
HZ
ns
>
&
—j}
„x
7
ER
ABFALLREDUKTION IV GAMPRIN
Im Jänner vergangenen Jahres sing
noch 76 Tonnen Abfall dey Kehr-
richtverbrennungsanlage Buchs
zuge lührt worden , nach der Ein-
ührung des neuen Syslems ging
die Abfallmenge sprung halt auf
rund 8,5 Tohnen zurück. Das ist
eine Reduktion um fast 50%
Lorenz Hasler, 19276
GRUNABFÜHR IM TRIESEN
In Tresen ist erstmals. in Liechten-
sen eine separak Grünabfuhr
Fur Organische Abfalle im Jahr 1986
organısiert Worden. Die eingesammel
k Menge Ist dabei von März bis
September fortlaufend geshegen.
In den sieben Monalen is insge -
samt 42 Tonnen auf- dem Kompost:
plalkz statt in der Kehrrichtver-
hrennungsanlage eingeliefert
worden
A
CE
ee, 7 es
&) Rp aa |
PP