Volltext: Grünbuch

a) Landesweite Durchsetzung derge- 1. Wiederver- 
trennten Einsammlung von Kehricht 
und organischen Abfällen (Grün- wendung von 
abfuhr); | 
Küchen- und Gartenabfälle gehören Altstoffen 
nicht in die Kehrrichtverbrennung. Für Wiederverwertbare Stof- 
diejenigen, die keinen eigenen Garten fe müssen in einzelne 
haben und nicht kompostieren können, _Altstoffe getrennt wer- 
muss daher eine Grünabfuhr organisiert den, damit sie wiederver- 
werden. wertet werden können. 
b) Landesweite Einführung der Sack- 
gebühr; 
Auch hier lautet das Motto: wer mehr 
braucht, bezahlt mehr. Die Kehricht- 
sackgebühr ist einfach einzuführen und 
bewährt sich bereits heute in verschie- 
denen Gemeinden. 
c) Errichtung genügender Sammelstel- 
len in jeder Gemeinde zur Rückgabe 
insbesondere folgender Produkte zur 
Wiederverwertung: 
— Altpapier 
— Altglas 
— Weissblech 
— Aluminium 
— andere Metalle 
— Kunststoffe 
— Altöl und Speiseöl 
elektrische Lampen. 
Es ist wichtig, dass die Sammelstellen 
leicht zugänglich sind und zentral lie- 
gen. Dadurch steigt die Bereitschaft zur 
Separatsammlung und die damit ver- 
bundenen Fahrten können mit anderen 
Fahrten verknüpft werden (Einkauf, Ar- 
beit). 
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ABFALLREDUKTION IV GAMPRIN 
Im Jänner vergangenen Jahres sing 
noch 76 Tonnen Abfall dey Kehr- 
richtverbrennungsanlage Buchs 
zuge lührt worden , nach der Ein- 
ührung des neuen Syslems ging 
die Abfallmenge sprung halt auf 
rund 8,5 Tohnen zurück. Das ist 
eine Reduktion um fast 50% 
Lorenz Hasler, 19276 
GRUNABFÜHR IM TRIESEN 
In Tresen ist erstmals. in Liechten- 
sen eine separak Grünabfuhr 
Fur Organische Abfalle im Jahr 1986 
organısiert Worden. Die eingesammel 
k Menge Ist dabei von März bis 
September fortlaufend geshegen. 
In den sieben Monalen is insge - 
samt 42 Tonnen auf- dem Kompost: 
plalkz statt in der Kehrrichtver- 
hrennungsanlage eingeliefert 
worden 
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