Volltext: Grünbuch

a) Erlass eines Umweltschutzgesetzes; 
Unsere Umwelt wird nur durch Teilge- 
setze geschützt: Waldgesetz, Luftrein- 
haltegesetz, Gewässerschutzgesetz 
usw. Ein übergreifendes, lückenfüllen-- 
des Umweltschutzgesetz fehlt dagegen 
bis heute. 
b) Verankerung des Beschwerderechts 
von Natur- und Umweltschutzorgani- 
sationen; . 
Häufig verzichten Private auf das Ergrei- 
fen von Rechtsmitteln in Umweltbelan- 
gen. Deshalb sollte den Organisationen 
des Umweltschutzes ein Beschwerde- 
recht eingeräumt werden, um Bauvor- 
haben, Schadstoffemittenten oder ähn- 
liches zu bekämpfen. Ohne Beschwer- 
derecht sind sie eines wirksamen Mit- 
tels beraubt. 
4. Recht 
Schweizerisches Bundesgesetz 
aber den Umweltschutz vom 
1.1.1385: "Dieses Gesetz sol) 
Mensch, Tier und. P£lanze ihre 
Lebensgemeinschatten und Lebens 
räume Sschadliche. oder 
lashge Einwirkungen schälen 
und die Fruchtbarkeit des Bodens 
erhalten. "(art 1) 
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